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RE: Deutsche Grundsteuer verfassungswidrig | German Real Property Tax unconstitutional

in #deutsch7 years ago

Dieser Urteil des Bundesrechtsbeugegerichts ist nichts anderes als die Schaffung einer neuen Abgaberegelung zur Grundsteuer. Wie diese ausfallen wird, ist jetzt schon vorhersagbar. Es wird in diesem Zusammenhang noch der Begriff "Steuergerechtigkeit" fallen und dieser Begriff wird so ausgelegt, dass selbst eigenbewohnte Grundstücke als Einnahmequelle deklariert werden.

Die Tatsache, dass "Steuer" nichts anderes als Raub ist, wird dabei wie selbstverständlich nicht erwähnt. Auch dass jeder Eingriff in die Grundrechte der Zitierungspflicht als MUSSvorschrift" gemäß Art. 19 (1) Satz 2 GG unterliegt, wird vom Bundesrechtsbeugegericht unterschlagen. Wie kann dieses Rechtsbeugegericht auch anders entscheiden, ist doch sein eigenes BVerfGG gemäß dieses Art. 19 (1) Satz 2 GG verfassungswiedrig. Und wie soll es auch anders sein, ist doch die Institution BVerfG selbst auf Grundlage einer Verfassungswidrigkeit die im Bundeswahlgesetz seinen Ursprung findet, entstanden. Nur gut, dass die wenigsten das Grundgesetz kennen, somit bleibt alles beim alten und man freut sich, wenn der "Herrgötter" in rot ihr Wort erheben und in umfangreichen unverständlichen Worten, seinen Unmut erklärt. So bleibt wenigstens die Suggestion einer Gewaltentrennung gewahrt, wenn es diese auch nicht gibt.

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Der Begriff "Bundesrechtsbeugegerichts" gefällt mir. Beschreibt das sehr passend!
Mal kurz angemerkt die roten Roben dieser Herrschaften gehen bis ca. ins 15 Jahrhundert zurück. Scharfrichter trugen rot....
Diese Herrschaften in rot haben bereits 1953 bestätigt das jeder Verstoß gegen Artikel 19 (2) GG das betreffende Gesetz automatisch als Ganzes ungültig macht. Das amerikanische Gesetz (GG) ist hier sehr eindeutig.
Diese Leute werden nach parteienproportz gewählt (somit sind auch diese Gesellen ohne jegliche Legitimation tätig und das Wort Gewaltenteilung entpuppt sich als Lüge) und schützen sich und das Unrechtssystem durch ein "verfassungswidriges" (welche Verfassung?) Annahmeverfahren" bei dem 3 Richter einfach entscheiden können Annahme ja oder nein. Begründung und Einspruchsmöglichkeit gibt es nicht. So etwas nennt man dann wohl willkür.

Die Mafia hat auch eine Gewaltenteilung. Der Mafiaboss kann sich ja nicht alleine um alles kümmern. Da gibt es auch eine Exekutive und eine Judikative.
Ein Annahmeverfahren das geeignet ist Art. 19(4) GG auszuhebeln, eignet sich besonders gut, wenn jemand seine Grundrechte einklagen und einfordern will. Somit gibt es dann auch keinen Rechtsweg. Somit kann man auch nicht durch die Instanzen der „scheinbar“ ordentlichen Gerichte tingeln, denn die lassen Klagen gegen Gesetze nicht zu, es gibt ja keine Auskleidung für Streitigkeiten von öffentlich rechtlicher Art.
Ich erforsche und prüfe seit 1999 diese Wege und habe über den ersten Weg (direkt zum Bundesrechtsbeugegericht) schon auf meinem Blog berichtet.
Der zweite Weg durch die Instanzen läuft seit 2008. Ein Ergebnis gibt es noch nicht, da es hin- und hergeschoben wird ohne Bearbeitung. Darüber berichte ich aber noch gesondert.
Das einzige wo ich Dir etwas widersprechen muss, ist, das GG ist kein amerikanisches Gesetz. Es wurde wohl von den Alliierten abgesegnet, es ist aber ein Gegenentwurf von Adenauer und Konsortien zu den Frankfurter Dokumenten. In den Frankfurter Dokumenten wurde eine verfassungsgebende Versammlung gefordert. Das wollten die Nazischergen jedoch nicht und der Gegenentwurf (in Koblenz ausgedacht) war ein parlamentarischer Rat mit Erarbeitung eines GG. Den Unterschied zwischen GG und Verfassung kannten die Alliierten nicht. Die deutschen Juristen jedoch kannten diesen, denn es ist eine deutsche Erfindung aus der Kolonialzeit und im alten Koloniallexikon wird man dann auch fündig. Man muss nur die Protokolle des Parlamentarischen Rats genau studieren und zwar alle, dann stellt man auch fest, dass das GG kein Besatzungsstatut ist (es gibt eines, aber das hat mit dem GG nicht sehr viel zu tun). Das GG ist juristischer Spitzfindigkeit geschuldet. Das es einklagbare Grundrechte (eigentlich, nur nicht praktizierbar) im GG gibt, ist nicht dem Umstand geschuldet, weil man den Bürger so lieb hat, sondern zum Eigenschutz der damaligen GG-Verfasser. Das wird in den Protokollen im Ausschuss für Grundsatzfragen ganz deutlich. Denn was in der Charta der Menschenrechte verabschiedet wurde, kann man ja in einem GG nicht verwehren, so das Pokerspiel der GG-Verfasser.
Der Artikel 19 (1) Satz 2 GG war jedoch einigen Nazijuristen schon von Beginn an ein Dorn im Auge, vor allem „von Mahngold“ war ein Gegner, der sich jedoch nicht durchsetzen konnte. Doch nachdem man wusste wie die Gestaltung der Bundesrepublik abläuft und der kalte Krieg noch dazwischen kam, war der Nazijurist Willi Geiger der Mann der Stunde, der sich Fallbeile im Bundesverfassungsgerichtsgesetz ausgedacht hat. Da fast keiner der Bürger das Grundgesetz kannte, hatte dieser Verbrecher leichtes Spiel. Die einzige Lücke, die diese Nazi-Verbrecher nicht schließen konnten war das Bundeswahlgesetz in seiner Fassung vom 05. August 1949, denn zu dieser Zeit gab es ein Bundesverfassungsgericht noch nicht, denn es ist ja erst auf Grundlage der ersten Bundeswahl entstanden. Das Obergericht, dass es damals gab, war mit ganz anderen Dingen beschäftigt und für das GG auch nicht zuständig. 1953 hatte man noch mehr GG- Treue als heute. Da hatte aber auch noch kein Kläger das BWG auf dem Klageschirm. Denn die Feststellung aus 1953 der roten Robenträger in Verbindung mit dem BWG in der Fassung vom 05. August 1949 ist das Schachmatt für die Regierung in der Bundesrepublik Deutschland und all seine Institutionen. Das ist diesen Verbrechern in Karlsruhe und den obersten Gerichtshöfen, wie den eingeweihten Politikern/Parteien seit 1999/2000 durch unsere Klagen bewusst. 100%ig seit 2008. Da funktioniert auch nicht die Anprangerung „Reichsdeutscher“ denn dazu bekenne ich mich nicht, denn ich habe deutlich gemacht, dass ich mich zum Rechtskreis der Bundesrepublik Deutschland mit seinem Grundgesetz bekenne und dieses auch einfordere. Die Nazikeule funktioniert auch nicht, denn ich entlarve bei meinem Vorgehen die wahren Nazis und diese sitzen in den obersten Gerichten und wahren in den Parteien zu finden. Der tote Fisch beginnt am Kopf zu stinken und ich habe mir den Kopf ausgesucht.

"Das einzige wo ich Dir etwas widersprechen muss, ist, das GG ist kein amerikanisches Gesetz."
Ich habe die Frankfurter Dokumente gelesen. Hieraus ergibt sich ein eindeutiger Befehl an die Deutschen ein Gesetz (das spätere Grundgesetz) zu entwerfen (wobei das Wort entwerfen eher eine Farce ist, da man das nach amerikanischen Usus machen mußte).
Die Reden eines Mangold usw. sind mir ebenfalls bekannt.
Dieses Grundgesetz wurde dann den Alliierten zur Genehmigung vorgelegt. Da sich die USA ja als sogenannte Hauptsiegermacht erklärte (was auch immer das sein soll) übernahm sie natürlich auch bei dem Genehmigungsverfahren die Federführung.
Somit ist eindeutig klar das es sich hier nicht um ein deutsches Gesetz handelt, sondern eines von den USA auferlegtes, wie einige sogenannte deutsche Politiker bestätigten.
Welches Land lässt sich sonst seine Gesetzgebung für das eigene Volk von fremden Mächten genehmigen?
Sicher kann man über die Formulierung amerikanisches Gesetz streiten, aber ich nenne es so weil es mal auf gar keinen Fall ein deutsches Produkt ist im Sinne vom Volke für das Volk. Artikel 146 GG zeigt ja jedem, der lesen kann, das es sich hier eben nicht um eine Verfassung handelt.
Hast du evtl. ein paar vertiefte Infos zum Koloniallxikon? - Links zum einlesen würden reichen.
Zu der Formulierung "Nazischergen" wäre einiges zu sagen, ist aber nach SHAEF (gilt ja wieder) verboten. Ich habe hierzu interessante Bücher gelesen. Aber das ist ein anderes Thema.
Nur soviel. Ich lehne diese Formulierung grundsätzlich ab, da sie die Zielsetzung der Alliierten vom schlechten Deutschen fördert. - Was in Kentnnis der historischen Fakten in sich bereits ein Verbrechen ist.

"Die Mafia hat auch eine Gewaltenteilung. Der Mafiaboss kann sich ja nicht alleine um alles kümmern. Da gibt es auch eine Exekutive und eine Judikative."
"...denn ich habe deutlich gemacht, dass ich mich zum Rechtskreis der Bundesrepublik Deutschland mit seinem Grundgesetz bekenne und dieses auch einfordere."
Das liest sich relativ widersprüchlich! Niemand kann sich zur BRD bekennen, da sogar Unklarheit über die Namensgebung BRD (Verwaltungskonstrukt der 3 Wirtschaftszonen) , Deutschland (Deutsches Reich nach Reichsgesetzgebung und sogenanntem Bundesverfassungsgericht) oder vereintes Deutschland (2+4 Vertrag) herrscht. Bis auf den Begriff Deutschland sind das alles Wortschöpfungen der Alliierten (der Hauptsiegermacht USA). Die Namensgebung BRD ist übrigens seit dem Papier das man 2+4 Vertrag (Rechtskraft fehlt allerdings) nennt, erloschen und sollte eigentlich vereintes Deutschland heißen.
In neueren Scheinurteilen des Bundesrechtsbeugegericht wird diese Begrifflichkeit auch verwendet.

Es gibt einen kleinen aber bedeutenden Denkfehler, den man nur aus den Protokollen erlesen kann. Ich antworte dir heute Abend genauer

Ich habe die Frankfurter Dokumente gelesen. Hieraus ergibt sich ein eindeutiger Befehl an die Deutschen ein Gesetz (das spätere Grundgesetz) zu entwerfen (wobei das Wort entwerfen eher eine Farce ist, da man das nach amerikanischen Usus machen mußte).

in den Gesprächsprotokollen aus Frankfurt geht hervor, dass die Forderung eine Verfassungsgebenden Versammlung als Grundlage haben soll. Die Deutschen hatten Bedenkzeit. Adenauer und Konsortien zogen sich nach Koblenz zurück und waren mit einer verfassungsgebenden Versammlung nicht einverstanden. Man wollte am Deutschen Reich festhalten und an der Vereinheitlichung. Man wollte keine Verfassung haben und auch keine Autonomie der einzelnen Bundesländer. Das Grundgesetz war ein Gegenentwurf von Adenauer und Konsorten. Man schlug den Alliierten vor für die Westzone ein Grundgesetz zu entwerfen. Die Alliierten kannten den Unterschied Verfassung vs. Grundgesetz nicht, für die war dass das gleiche. Die Deutschen Juristen kannten diesen Unterschied sehr wohl, denn Grundgesetze waren im Deutschen Reich für die damaligen Kolonialgebiete Standart. Lese alle Protokolle zur Entstehung des Grundgesetzes, dann wird dir einiges Klarer.

"...denn ich habe deutlich gemacht, dass ich mich zum Rechtskreis der Bundesrepublik Deutschland mit seinem Grundgesetz bekenne und dieses auch einfordere."
Das liest sich relativ widersprüchlich! Niemand kann sich zur BRD bekennen

Aber sicher doch. Es heißt „Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland“. das ist lediglich ein Rechtskreis und in diesem herrscht das Grundgesetz. Mit diesem Grundgesetz hat auch das Naturrecht Einzug gehalten (in den ersten 19 Artikeln) und diese lasse ich mir auf keinen Fall nehmen. Wenn man juristisch gegen die Verwalter der Bundesrepublik vorgeht, und das Grundgesetz studiert hat, sind die ersten 19 Artikel eine juristische Waffe die es in sich hat wenn man sie einzusetzen weiß. Und vor allem der Artikel 19 dieser hat Sprengkraft mit enormer Tragweite. Ich streite bereits seit dem Jahre 1999 und das mit recht gutem Erfolg.
Vom Grundgedanken bin ich libertärer Anarchist, oder auch Anarchokapitalist genannt. Im Grunde halte ich von Staaten auch von Minimalstaaten gar nichts. Von mir aus kann ein jeder Leben wie und wo er will. Solange er mir nicht sein Leben aufzwingt und es selbst finanziert. alles andere ist mir egal. Wenn jemand in einer Kommune mit kommunistischer oder sozialistischer Einstellung leben will, dann soll er das tun, aber mich nicht zwingen sein Leben zu finanzieren. Wenn er in einer Glaubensgemeinschaft leben will, soll er aber mich in Ruhe lassen. Von mir aus kann ein jeder auch an Steine glauben, aber nicht mit diesen nach mir werfen. Von mir aus können sich die Staatsbetriebe überschulden (Was sie ja sind), aber nicht von mir erwarten, dass ich ihre Schuldenorgie finanziere und das mache ich seit 2008 nicht mehr und das mit offizieller Ankündigung.

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