Bildungsteilhabe und Partizipation sind der Kern inklusiver Bildung. Als solche sind Bildungsteilhabe und Partizipation eben keine Methoden und keine weiteren „Projekte“ oder „Programme“, sondern markieren eine Grundhaltung gegenüber dem Zusammenleben in der Kindertageseinrichtung. Dieser Wegweiser versteht Partizipation in einem spezifischen Sinn: Partizipation hat in der frühen Bildung sowohl strukturelle als auch demokratische Implikationen, die sich auf das Generationen- und Machtverhältnis zwischen Kindern und Erwachsenen beziehen und mit Mitbestimmung umschrieben werden können.
Partizipation umfasst jedoch auch die Einflussnahme im täglichen Zusammenleben, wie sie im freien Spiel und in den Eigenaktivitäten der Kinder sichtbar wird. Die Befähigung zur aktiven Teilhabe an Bildungsprozessen, sei es durch den Abbau von Hürden oder durch eine individuelladaptive Didaktik, führt zur Bildungsteilhabe. Die Heterogenität der Kindergruppe bildet dabei die Voraussetzung für die Möglichkeit, voneinander zu lernen. Wichtig ist, dass Bildungsteilhabe und Partizipation über das Mitmachen (Teilhabe) hinaus gehen und auch die Möglichkeit einschließen, etwas beizutragen (Teilgabe). Diese Aspekte lassen sich sowohl in der UN-Kinderrechtskonvention (Artikel 12, 28, 29, 31) als auch in weiteren gesetzlichen Grundlagen finden und entsprechen dem Konsens über ein Verständnis vom Kind als kompetentem, eigenständigem Akteur (Hekel/Neumann 2016; König 2012).
Das aktive Kind kann und will sich die Welt aneignen und handelt dabei selbstständig, benötigt jedoch die Unterstützung durch Erwachsene. Das Verständnis von Teilhabe und Partizipation als Kern inklusiver Bildung ist für pädagogische Fachkräfte in der Kindertageseinrichtung von zentraler Bedeutung – nicht nur hinsichtlich ihrer Beschäftigung mit Kindern, sondern auch bezüglich ihrer Zusammenarbeit mit Eltern, mit Kolleginnen und Kollegen sowie hinsichtlich ihrer Arbeit im Sozialraum.