Also wenn ich an das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz denke: Der Server-Betreiber von steemit.com wird halt potenziell verklagt, sobald hier jemanden den deutschen Präsidenten beleidigt (§ 90 StGB) oder eigene Forschung zu Opferzahlen der Shoa zur Diskussion stellt (§ 130 StGB) und der Inhalt nicht innerhalb von 24 Stunden gelöscht wird.
Nun ist der Arm der deutschen Justiz nicht so lang, wie der der US-amerikanischen. Aber sobald eine Online-Service mit zentraler Server-Struktur von der Justiz ins Visier genommen wird, müssen die Server abgeschaltet werden oder in den Untergrund gehen. Eine dezentrale Server-Struktur ist eine ganz andere Geschichte: WikiLeaks ist mit deren Backend komplett hinter Tor. Das ist kein Spass und bevor das passiert, geht das eben mit Selbstzensur (durch die Plattform) los.