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RE: Mein Senf zu Beleidigungen - my two cents about insult

in Deutsch D-A-CH4 years ago

Das ist alles richtig. Und folgerichtig ist es auch so, daß man eben mit dem Echo leben muß, wenn man es so handhabt. Das gleiche gilt ja für Beleidigungen. Niemand ist auch nur annähernd im Recht oder in der Lage, das zu verbieten. Wie man in den Wald hineinruft... Meine Aussage mit der Kausalkette war aber nicht darauf bezogen, sondern darauf, daß dieser Spasti mit Gehirnattrappe jetzt so tut, als hätte ihn der Wald zuerst angeschrien.

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Nach § 185 StGB ist bei einer Anzeige wegen Beleidigung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr möglich

Soviel zu dem Recht etwas gegen Beleidigungen zu haben.

Das StGB interessiert außerhalb seines Geltungsbereiches kaum jemanden...