Es steht dir frei eine Demonstration zu initiieren und entsprechend dem Versammlungsgesetz 1953 anzumelden.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000249
Es gibt kein formalisiertes Verfahren und für das Verbot einer Partei gelten hohe Hürden, um die Meinungsfreiheit und die politische Pluralität zu schützen und es könnte zuvor auch eine Verfassungsänderung erforderlich sein - hier gibt es (soweit ich gefunden habe) unterschiedliche Rechtsauffassungen. Dennoch kann in Österreich eine rechtsradikale Partei verboten werden. Alle diesbezüglichen Verfassungsbestimmungen beschränken sich historisch bedingt auf die extreme Rechte. Die rechtliche Grundlagen bilden jedenfalls die Verfassung, das Verbotsgesetz 1947, das Parteiengesetz und der Staatsvertrag. Der Antrag auf ein Parteienverbot müsste von der Bundesregierung, dem Nationalrat oder dem VfGH selbst gestellt werden. Der VfGH führt dann ein Verfahren durch, in dem er die Vorwürfe gegen die Partei prüft. Wenn der VfGH zum Schluss kommt, dass die Partei verfassungswidrig ist, kann er sie verbieten. Eine Partei kann nach einem erfolgreichen Verbotsverfahren noch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen.
https://www.derstandard.at/story/3000000205096/experte-schlaegt-fuer-oesterreich-parteienverbote-wie-in-deutschland-vor (Standard vom 30.01.2024)
https://www.derstandard.at/story/3000000205511/ein-parteienverbot-in-oesterreich-waere-ein-verzweifeltes-signal (Standard vom 31.01.2024)