WAS SIEHT DAS AUGE?
Es geht um das Selbstbestimmungsgesetz.
Wird künftig auch das sogenannte "Deadnaming" oder "Misgendern" mit Geldbuße belegt sein - also jede Ansprache mit dem früheren Geschlechtseintrag oder einem früheren Vornamen?
Ein generelles Verbot des "Misgenderns" oder "Deadnamings" gibt es im SBGG nicht.
Ein wiederholtes oder besonders intensives Verhalten ("Mobbing") kann bereits von bestehenden Strafvorschriften erfasst sein. So kann im Einzelfall der Straftatbestand der Beleidigung (§ 185 Strafgesetzbuch) sowie in Einzelfällen der Straftatbestand der Körperverletzung (§ 223 Strafgesetzbuch) oder der Nachstellung (§ 238 Strafgesetzbuch) erfüllt sein.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 185 Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Beide Tatbestände haben gemeinsam, dass eine Strafbarkeit ausscheidet, wenn die behauptete
Tatsache erwiesenermaßen wahr ist (vgl. § 190 StGB). Die Konfrontation mit einer wahren Tatsache muss der Betroffene grundsätzlich aushalten, es sei denn es liegt eine Formalbeleidigung gemäß § 192 StGB vor (s.o.).2 Ferner muss die ehrenrührige Tatsache geeignet sein, den Betroffenen
„verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen“ oder im Falle der
Verleumdung seine Kreditwürdigkeit zu gefährden.
Der Unterschied zwischen übler Nachrede und Verleumdung besteht darin, dass eine Verleumdung nur bei erwiesenermaßen unwahren Tatsachen in Betracht kommt und der Täter dies auch
weiß („wer wider besseres Wissen“).
Die Verleumdung ist also ein Fall der bewussten Lüge. Bei der üblen Nachrede kann hingegen die Wahrheit einer Tatsache nicht aufgeklärt werden. In diesem Fall trägt der Äußernde das Risiko der Strafbarkeit. Denn er trägt die Beweislast über die Wahrheit der geäußerten Tatsache. Er macht sich daher auch dann strafbar, wenn er selbst von der Wahrheit der Tatsache überzeugt ist.
Sagen wir, ein Lehrer sieht eine Schulklasse vor sich.
Die Einzelnen sehen für diesen Lehrer wie Jungen und Mädchen aus. Was denn sonst.
Müsste man bereits hier sagen dürfen, dass er keine Jungen und Mädchen sieht? Und wer ist "man"? Sagt das Gesetz, dass der Lehrer keine Jungen und Mädchen sehen darf? Schließlich kann es ja nicht sagen, dass ein Lehrer keine Jungen und Mädchen sehen kann, nicht wahr.
Im Prinzip scheint es das zu sagen. Wenngleich nicht direkt. Aber indirekt?
Dass sein Sehen nicht auf seiner objektiven Wahrnehmung beruht? Wenn er also Jungen und Mädchen sieht und man behauptet nun, dass er keine objektive Augen-Wahrnehmung hat, dann dürfte ein Lehrer seine Schüler erst dann als weiblich oder männlich adressieren, wenn diese Schüler ihm dieses zuvor ausdrücklich erlauben.
Er soll von sich aus überhaupt nicht mehr "weiblich" oder "männlich" denken sollen, sobald er einen Schüler anschaut, in seinem Geist soll sich nicht ganz automatisch der Gedanke einstellen "ich will ihr/ihm sagen, dass ....", sondern er soll seine Augen-Wahrnehmung ignorieren und sich erst dann erlauben, einen Jungen oder ein Mädchen zu sehen, wenn er es gesagt bekommt. Nur, bekommt er es so nicht gesagt.
Es wird genauso nicht gesagt, aber es wird gesagt "Ich 'identifiziere' mich als...", weil es ansonsten so lächerlich klingt, wenn ein Mädchen kommt und sagt, "Ich bin ein Junge."
Dieses bedeutet, dass unser Beispiel-Lehrer keinen Anspruch auf seine eigene Beobachtung haben soll, die Schüler von sich aus als Jungen und Mädchen zu sehen, sondern dass er sich - im Gegenteil - nicht von seiner Wahrnehmung; also das, was seine Augen sehen, leiten lassen soll. Er soll sich von etwas Gesagtem - anstatt Gesehenem - leiten lassen.
Er soll sich quasi des Gesehenem so lange enthalten, bis es ihm entweder bestätigt oder ihm widersprochen wird.
Berechtigte Frage: Das Einzige, das ihn fortan in seiner Ansprache an seine Schüler leiten soll, ist das so Sagen eines jeden einzelnen Schülers, wo ein Einzelner ihm versichert, es handele sich garantiert darum, dass sich jemand als Mädchen oder Junge "versteht"? Und es egal zu sein hat, dass man äußerlich Junge oder Mädchen ist, weil "sich als etwas zu verstehen", nun als objektiv gilt und etwas "zu sein", es nicht mehr ist?
Ferner müsste es bedeuten, dass wenn er der Behauptung eines für ihn klar als "Mädchen" gesehenen Schülerin nicht folgt und sie weiterhin mit "sie" oder "ihr" bezeichnet, dass der Lehrer sich des Straftatbestandes der Beleidigung dieses Mädchens schuldig machen könnte, denn tatsächlich könnte das Mädchen nun sagen, sie fühle sich dadurch beleidigt, dass der Lehrer ihren Wunsch, sie als Jungen zu bezeichnen, ignoriert.
Natürlich sagt es das Mädchen so nicht. Was sie sagt, ist, sie "identifiziert sich so". Denn würde sie sagen: "Hören Sie mal, ich BIN ein Junge!", wäre sie sofort entlarvt. Denn sie IST es ja NICHT.
Was im Grunde einer reifen Bedeutung spottet. In etwa lässt es sich so interpretieren:
Ich mag mich nicht. Ich will kein Mädchen sein, vielleicht will ich ja lieber ein Junge sein oder vielleicht auch nicht? Und vielleicht will ich auch beides sein oder gar nichts von beiden? Da ich mich zurzeit nicht mag, bin ich unglücklich mit mir und weil ich so unglücklich bin, will ich nicht mir selbst ausgeliefert sein. Vielleicht, wenn ich sage, ich will ein Junge sein, stimmen alle anderen zu? Wenn sie zustimmen und sie mögen mich lieber als Junge als als Mädchen, dann werde ich womöglich wirklich besser ein Junge? Wenn alle mir zustimmen, dann müssen diese alle ja Recht haben. Je mehr sie mir zustimmen, umso glücklicher fühle ich mich. Aber ich könnte noch glücklicher sein. Erst, wenn ich total ein Junge geworden bin, werde ich vollkommen glücklich sein. Es ist so schön, dass alle mir beipflichten. Jetzt bekomme ich so viel Aufmerksamkeit, wie vorher noch nie. Es ist schön, dass alle so aufmerksam mit mir sind. Ich will das Gefühl für immer behalten.
Teenager denken in der Zeit der Pubertät ständig daran, ob sie gemocht oder nicht gemocht werden. Und sie glauben, dass "gemocht werden" bedeutet, dass man ihnen in allem zustimmt.
Obwohl alle sehen und wissen, es handelt sich um ein Mädchen, das aber lieber ein Junge sein will (aber nicht ist), sollen auch alle anderen ihrer eigenen Wahrnehmung nicht mehr folgen, da sie fürchten (wollen oder sollen), dass das Mädchen, das ganz objektiv ein Mädchen ist und kein Junge, und dennoch als Junge bezeichnet und behandelt werden will, eine solche Realität nicht verkraftet.
Insofern das Mädchen nun den Lehrer als beleidigend empfindet, und sie meldet dieses beim Vorgesetzten oder der Polizei, weil der Lehrer auch nach ein paar Wochen die Anrede nicht gemessen am Wunsch der Schülerin verwendet, scheint das Gesetz zu sagen, dass es sich hierbei um "Mobbing" handeln könnte.
Das Gesetz sagt aber auch, dass
eine Strafbarkeit ausscheidet, wenn die behauptete
Tatsache erwiesenermaßen wahr ist (vgl. § 190 StGB). Die Konfrontation mit einer wahren Tatsache muss der Betroffene grundsätzlich aushalten
Der Lehrer impliziert - indem er das Mädchen als "sie/ihr" anspricht, dass die Schülerin objektiv ein Mädchen ist. Das Gesetz verlangt von dieser Schülerin, dass sie diese wahre Tatsache grundsätzlich aushalten muss.
Wenn es doch so einfach wäre.
Wir alle wissen, dass jedes existierende Gesetz durch ein anderes existierendes Gesetz ausgehebelt werden kann, weil es keine widerspruchslosen Gesetze gibt.
Gesetz A kann durch Gesetz B widersprochen werden und Gesetz C widerspricht wiederum beiden anderen und so weiter und so weiter. Oder das Gesetz sich etwas anfügt, was sagt "außer das und das...".
Was der Gesetzgeber hier mit dem "Selbstbestimmungsgesetz"
vollzogen hat, scheint es, ist den Boden für sozialen Unfrieden bereitet zu haben.
Es lässt sich interpretieren, dass der Gesetzgeber hier seine Kompetenz überschritten hat und sich selbst als Unruhe stiftend erweist. Dieses Gesetz scheint zu sagen: Ich will angerufen werden. Ist aber das seine Aufgabe?
Er hat ein Gesetz erlassen, das in einem Umfeld, bei dem sich Menschen in Gruppen begegnen, der sich denkbar größtmögliche Konflikt dadurch entfalten kann, dass Einzelne in dieser Gruppe nicht mehr von einer objektiven Realität ausgehen brauchen, während alle es als Grund-Voraussetzung für ein möglichst reibungsarmes miteinander Auskommen unbedingt brauchen.
Was kann eigentlich ein noch größerer Konflikt sein als der,
dass Menschen sich gezwungen sehen, ihre persönliche Wahrnehmung zu leugnen? Gibt es noch etwas Schwerwiegenderes?
Es ist eine Sache, ob eine Klassengemeinschaft einen Konflikt erlebt und diesem Konflikt innerhalb der Gemeinschaft zu begegnen sucht. Es ist aber eine völlig andere, dass nun der Gesetzgeber dafür sorgt, dass das Gruppendasein, das ohnehin niemals ganz frei von Konflikten ist und nicht zu sein braucht, da die Beteiligten ohnehin selbst immer für Konflikte sorgen, nun aber durch eine Gesetzgebung als zusätzlichen "Konflikt-Besorger" belastet wird, von der das Ausmaß unbekannt ist, aber durchaus geahnt werden kann.
Indem der Gesetzgeber als etwas angesehen wird, das an des Schülers statt, nun einen Konflikt für entschieden erklären kann, indem es beispielsweise einen Lehrer dazu verurteilt, ein Mädchen als Jungen anzusprechen. Was ja, wenn jemand der Beleidigung für schuldig gesprochen wird, dem gleichkäme. Da jemand bei wiederholtem Beleidigen ständig neu bestraft werden müsste. Was er sich nicht leisten kann.
Aber ist der Konflikt tatsächlich entschieden?
Der Gesetzgeber verdirbt es den direkt Beteiligten (hier dem Klassenzimmer), den Konflikt eigenständig (ohne ihn) zu lösen, indem er einen vermeintlich rettenden Ausweg (mit ihm) gerade einer Altersgruppe anbietet, die erst noch lernen muss, wie Konfliktlösung geht. Er bringt dadurch junge Menschen in die Lage, sich ihren Schwierigkeiten im Leben nicht stellen zu müssen. Bestätigung heißt, einer Herausforderung nicht begegnen zu müssen.
Der Gesetzgeber hat einen vollkommen neuen, noch nie da gewesenen Konflikt geradezu dadurch erzeugt, indem er ein Selbstbestimmungsgesetz erschaffen und auf Kinder und Teenager ausgeweitet hat, die sich keiner objektiven Realität zu stellen brauchen, sondern ermuntert (junge) Menschen von sich als "subjektiven Konstruktionen" zu denken.
Der Gesetzgeber suggeriert eine "schöne heile Welt", er zeichnet eine Utopie.
Um eine Analogie zu benutzen: Er ist wie ein selten zu Gast seiender Onkel, der den Kindern seines Bruders erzählt, dass ihre Eltern altmodisch und bigott wären und dass wenn sie es nicht mehr mit ihnen aushalten, sie sich an ihn wenden können, um ihren ungerechten Eltern zu entkommen.
Wer ist eigentlich Täter?
Ist der Lehrer ein Täter, weil er dem Wunsch eines Schülers nicht nachkommt, entgegen seiner als objektiv erachteten Realität zu verstoßen? Ist nicht dann ein Schüler vielmehr Täter, der verlangt, dass der Lehrer genau das verleugnen soll, was er als objektiv wahr weiß? Da der Schüler sich bereits selbst verleugnet?
Könnte der Lehrer nicht ebenfalls den Schülern einer Klasse zum Opfer fallen, die aus einer Reihe von 15-16Jährigen besteht, die alle finden, dass der Lehrer dem Wunsch eines Schülers folgen soll? Ein vorstellbares Szenario, etwa nicht?
Kommt nicht
eine Verleumdung nur bei erwiesenermaßen unwahren Tatsachen in Betracht und der Täter weiß dies auch („wer wider besseres Wissen“). Die Verleumdung ist also ein Fall der bewussten Lüge.
Wer lügt? Wer soll gegen seine Wahrnehmung entscheiden?
Als Täter aber könnte in diesem Fall das Gesetz selbst betrachtet werden,
da es eine Situation schafft, die nun in allen Gruppen, die zusammen sind, um zu arbeiten, ob erwerbsmäßig oder nicht, jeden zum Täter und jeden zum Opfer zu machen imstande ist. Das ist im Grunde die gesamte Bevölkerung.
Es wird sich zeigen, ob wir ein Volk sind, das noch nach objektiven Grundsätzen zu unterscheiden in der Lage ist und ob wir, mehr als zuvor, uns dazu entscheiden wollen, langfristige und verlässliche Beziehungen als Mann und Frau miteinander einzugehen.
Hierzu benötigen wir die Sicherheit, dass diejenigen, mit denen wir uns auf eine erwachsene und sexuelle Beziehung einlassen, nicht übermorgen ihr Geschlecht zu wechseln wünschen. Oder etwa, wenn ein geborenes Kind fünf Jahre alt ist, es plötzlich einen Vater hat, der "eine Frau ist" oder eine Mutter, die sagt, sie wäre "binär". Weil sich schließlich ein jeder auf einen anderen verlassen will, das menschlichste aller Bedürfnisse.
Zitate - weitere Quellen:
https://www.bundestag.de/resource/blob/908298/66ec0f725cba37e2b3d57c144764a3d5/WD-7-052-22-pdf.pdf
https://dejure.org/gesetze/StGB/186.html
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