des Arztes, und eine Obduktion wird nur selten angeordnet
Die Anordnung erfolgt bei unklarer Todesursache bzw. unnatürlicher Tod. Mitunter ist dazu eine Anzeige bei der Polizei nötig, wenn der Verdacht auf einen Diagnose oder Behandlungsfehler besteht.
Ja, eben. Und wenn der Arzt schreibt "Herzversagen" ist der Drops gelutscht. Das hinterfragt doch bei einer alten Person niemand. Ich erinnere nur mal an die sg."Todesengel", Pfleger in Krankenhäusern oder Altenheimen - da haben sie es auch erst nach dem 30. oder 40. Toten bemerkt
Ein paar falsche Tabletten, und schon ist die Erbschaft in trockenen Tüchern. Möchte nicht wissen, wie oft das passiert. Oder, eigentlich möchte ich es wissen, aber daraus wird nichts.