Das ist ja ein schwieriges Thema. "Normaler Porno" sollte kein Problem darstellen. Aber was ist mit fotorealistischer Kinderpornografie. Rechtlich ist eine AI-generierte Darstellung wahrscheinlich gar nicht strafbar.
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Das ist eine schwierige Frage, ich denke, dass auch fotorealistische Zeichnungen von Kindern unter Umständen strafbar sein können, vermutlich wird KI-Kunst ähnliche gewertet wie eine fiktive Zeichnung.
Ja, das denke ich auch. Ich habe es gerade mal interessehalber gegoogelt und da stößt man auch auf das Thema der fiktiven Darstellung.
Wenn man die Urheberschaft belegen kann, dann könnte doch die Firma verklagt werden die die Server betreibt auf denen die AI läuft, außer natürlich es ist eine dezentrale AI (gibt es sowas?).
ja es gibt mittlerweile auch lokale, dezentrale AIs, die lokal am PC laufen, so wie Stable Diffusion zum Beispiel, zwar noch nicht so gut wie die kommerziellen KIs aber die lokalen KIs werden immer besser. Aber auch die lokalen KIs werden in der Regel heftig zensuriert, aber die Open-Source-Community arbeitet bereits an unzensurierten KIs.
In vielen Ländern sind ja auch schon gezeichnete Darstellungen von Kinderpornografie strafbar, aber ich habe keine Ahnung, wie genau das im DACH-Raum ist und wie sich die Strafbarkeit im Unterschied zu echter Kinderpornographie verhält.