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RE: thanks

in LeoFinance4 years ago (edited)

Das ist allerdings eine sehr heikle Sache. Früher hat man bei der Bestellung eines Vormunds auch von Entmündigung gesprochen, heute nennt man es Betreuung und Betreuer und es hat sich auch rechtlich geändert.

Das macht man eigentlich nur bei Menschen, die absolut nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten zu regeln wie Komapatienten, Dementen, schwer psychisch Kranken etc.

Betreuer sollte möglichst ein Familienangehöriger sein, wo die Wahrscheinlichkeit am höchsten ist, dass er im Sinne und Interesse des Betreuten handelt. Bei einem bestellten Rechtsanwalt soll es nicht selten vorkommen, dass der mehr in seinem Interesse handelt (Honorar-Maximierung).

Der @lammbock könnte dir bei rechtlichen Fragen und Problemen als Fachmann bestimmt weiterhelfen.