Ein Rechteinhaber muss nachweisen können, über die besagten Rechte zu verfügen. Man kann nicht einfach so beahupten Rechte zu haben. Ich stimme da im Prinzip @oj1988 zu. Die Rechte liegen beim Dichter und Komponisten bzw. bei deren Erben. Die könnten sie natürlich verkauft haben, aber dann wäre der Fall eindeutig.
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Bei Youtube gelten halt deren Regeln. Ich wüsste jetzt auch nicht wie ich da Einspruch erheben soll.
Noch ein Argument :Die Hymnen werden ja von verschiedenen Orchestern eingespielt. Diese Aufnahmen kann man sich auch Schützen lassen, meines Wissens.