Sehr geehrter Herr @schamangerbert,
Betr: Steuerrückzahlung
Wir freuen uns Ihnen ausnahmsweise mal etwas zurück zahlen zu können.
Musikalische Steemit-Inhalte erhöhen den Steuerfreibetrag.
Der Fehlbetrag zu Ihren Gunsten wurde über unsere direkte Anbindung unserer Steuerberechnungssoftware "Wegelagerer 4.8" an das Steemit-Upvote-System ausgeglichen.
Der Restbetrag wird Ihnen mit einem externen Finanzdienstleister übermittelt.
Mit freundlichem Gruß,
Udo Unbeliebt
Sachbearbeiter Abt. Steuerausgleich
@finanzamt Berlin