Die Verwicklung von Frank-Walter Steinmeier in die nationalsozialistische Verschwörung und seine Mittäterschaft an böswilliger Verletzung meines Körpers, Schädigung meiner Gesundheit, Gefährdung meines Lebens, sowie an weiteren Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen gegen Personen hatte zur Folge unumkehrbare Verwirkung seiner Befugnisse und daraus abgeleiteter Rechte.
Weil seine Schuld an dem Begehen oben genannter unerlaubter Handlungen eindeutig bewiesen ist, und sein eigenes sowie mitwirkendes Verschulden schwerwiegend ist, verwirkte er sein Recht auf Leben. Kraft meines Amtes verurteile ich Frank-Walter Steinmeier zum Tode. Das Urteil ist sofort vollstreckbar.
Zur Begründung des Urteils verweise ich auf mein Schreiben vom 20.09.2019, auf meine Beschlüße vom 23.09.2019 und 14.10.2019, auf Nürnberger Prinzipien, auf Paragraphen 4, 7, 8, 13, 14 des Völkerstrafgesetzbuchs, auf Artikeln 6, 8 Absatz 1, 36 Berliner Verfassung, auf Artikeln 2.5, 3.4, 3.7, 3.8, 3.10, 4.1, 6.4, 7.2, 7.5, 7.11, 7.13 der Konstitution der Gemeinschaft Rus‘.

Dr. Andrej Poleev
Berlin, 1.11.2019
Referenz.
Urteil im Strafprozess gegen Frank-Walter Steinmeier.
http://constitution.fund/judgments/Urteil.pdf