Falsche Haft, wird so gering entschädigt, daß es sich noch nicht einmal lohn ein Entschädigungsantrag zu stellen.
Die Entschädigung wird mit 1,000 Philippinische Pesos (mit dem Wechselkurs 0.01634 ist das €16.36 Euro) pro Monat entschädigt, wobei die Maximalsumme bei 10,000 Philippnisches Pesos liegt (mit dem Wechselkurs 0.01634 ist das umgerechnet €163.61 Euro). Das Bedeutet, daß die Haftzeit nach 10 Monaten nicht mehr entschädigt wird.
Wenn man noch in Betracht zieht, daß der Niedriglohn auf den Philippinen bei ca. 20,000 PHP(mit dem Wechselkurs 0.01634 ist das umgerechnet €327.21 Euro) pro Monat liegt, ist eine Entschädigungssumme so gering, daß sich der Aufwand gar nicht lohnt diese zu beantragen, in Besondere, wenn man die Farhtkosten und die Kosten für die Notarisierung der Dokumente dazurechnet. Daß die Beantragung sehr kompliziert ist und und sehr lange dauert, und man von den korrupten Beamten immer flälschlicher Weise gesagt bekommt, daß man einen Anwalt bräuchte, brauche ich wohl nicht zu erwähnen.
Die korrupten Amtsträger, die für diese Verhöhnung sind:
- Corazon C. Aquino: Präsidentin der Philippinen
- Ramon V. Mitra: Sprecher des Repräsentantenhauses
- Neptali A. Gonzales: Präsident des Senats
- Camilo L. Sabio: Generalsekretär des Repräsentantenhauses
- Anacleto D. Badoy, Jr.: Sekretär des Senats
Hier liefere ich der Vollständigkeit halber die Übersetzung des zugrunde liegenden Artikelgesetzes:
[GESETZ DER REPUBLIK NR. 7309, 30. März 1992]
EIN GESETZ ZUR SCHAFFUNG EINES ENTSCHÄDIGUNGSAUSSCHUSSES UNTER DEM JUSTIZMINISTERIUM FÜR OPFER UNGERECHTER HAFT ODER FESTNAHME UND OPFER VON GEWALTTATEN UND FÜR ANDERE ZWECKE
Beschlossen vom Senat und dem Repräsentantenhaus der Philippinen in gemeinsamer Sitzung:
ABSCHNITT 1. Schaffung und Zusammensetzung des Ausschusses. – Hiermit wird ein Entschädigungsausschuss unter dem Justizministerium, im Folgenden „der Ausschuss“ genannt, geschaffen, der aus einem (1) Vorsitzenden und zwei (2) Mitgliedern besteht, die vom Minister des genannten Ministeriums ernannt werden.
ABSCHNITT 2. Befugnisse und Aufgaben des Ausschusses. – Der Ausschuss hat folgende Befugnisse und Aufgaben:
Anträge auf Entschädigung gemäß diesem Gesetz entgegenzunehmen, zu bewerten, zu bearbeiten und zu prüfen;
eine unabhängige administrative Anhörung durchzuführen und Anträge auf Entschädigung zu bearbeiten, diese zu gewähren oder abzulehnen;
geeignete Regierungsbehörden zu beauftragen, um seine Aufgaben effektiv umzusetzen; und
Regeln und Vorschriften zu erlassen, um die Ziele dieses Gesetzes zu verwirklichen.
ABSCHNITT 3. Wer Anträge stellen kann. – Folgende Personen können Anträge auf Entschädigung beim Ausschuss stellen:
jede Person, die zu Unrecht angeklagt, verurteilt und inhaftiert wurde, aber anschließend aufgrund eines Freispruchsurteils freigelassen wurde;
jede Person, die zu Unrecht inhaftiert und ohne Anklageerhebung freigelassen wurde;
jedes Opfer willkürlicher oder illegaler Inhaftierung durch die Behörden im Sinne des überarbeiteten Strafgesetzbuches aufgrund eines rechtskräftigen Gerichtsurteils; und
jede Person, die Opfer von Gewalttaten ist. Im Sinne dieses Gesetzes umfassen Gewalttaten Vergewaltigung und beziehen sich auch auf Straftaten, die mit böser Absicht begangen wurden und den Tod oder schwere körperliche und/oder psychische Verletzungen, dauerhafte Arbeitsunfähigkeit oder Behinderung, Geisteskrankheit, Abtreibung, schwere Traumata zur Folge hatten oder mit Folter, Grausamkeit oder Barbarei begangen wurden.
ABSCHNITT 4. Höchstbetrag der Entschädigung. – Für Opfer ungerechter Haft oder Festnahme basiert die Entschädigung auf der Anzahl der Monate der Haft oder Festnahme, wobei jeder Teil eines Monats als ein Monat gilt: Vorausgesetzt jedoch, dass diese Entschädigung in keinem Fall eintausend Pesos (P1.000,00) pro Monat übersteigt.
In allen anderen Fällen darf der Höchstbetrag, den der Ausschuss für einen Antrag genehmigen kann, zehntausend Pesos (P10.000,00) oder den Betrag nicht übersteigen, der erforderlich ist, um dem Antragsteller die Kosten für Krankenhausaufenthalt, medizinische Behandlung, Lohnausfall, Verlust des Unterhalts oder andere Kosten zu erstatten, die in direktem Zusammenhang mit der Verletzung stehen, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Dies gilt unbeschadet des Rechts des Antragstellers, andere Rechtsmittel nach geltendem Recht einzulegen.
ABSCHNITT 5. Zeitpunkt der Antragstellung. – Jede Person, die nach diesem Gesetz Anspruch auf Entschädigung hat, muss innerhalb von sechs (6) Monaten nach der Freilassung aus der Haft oder Festnahme oder ab dem Datum, an dem das Opfer Schaden oder Verletzungen erlitten hat, ihren Antrag beim Ministerium einreichen, andernfalls gilt der Anspruch als verwirkt. Sofern in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, ist kein Verzicht auf einen Anspruch gültig.
ABSCHNITT 6. Antragstellung durch Erben. – Im Falle des Todes oder der Geschäftsunfähigkeit einer Person, die nach diesem Gesetz Anspruch auf eine Entschädigung hat, kann der Antrag von ihren Erben in folgender Reihenfolge gestellt werden: vom überlebenden Ehegatten, den Kindern, den leiblichen Eltern, dem Bruder und/oder der Schwester.
ABSCHNITT 7. Bearbeitung von Anträgen. – Der Ausschuss bearbeitet den Antrag innerhalb von dreißig (30) Arbeitstagen nach Einreichung des Antrags.
Der Ausschuss legt ein schnelles und kostengünstiges Verfahren fest, das die Antragsteller befolgen müssen, um ihre Ansprüche nach diesem Gesetz geltend zu machen.
ABSCHNITT 8. Berufung. – Jeder benachteiligte Antragsteller kann innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Erhalt des Beschlusses des Ausschusses beim Justizminister Berufung einlegen, dessen Entscheidung endgültig und vollstreckbar ist.
ABSCHNITT 9. Finanzierung. – Für die Zwecke dieses Gesetzes wird hiermit der anfängliche Betrag von zehn Millionen Pesos (P10.000.000,00) zur Verfügung gestellt, der aus den Mitteln der Staatskasse zu entnehmen ist, die nicht anderweitig zugewiesen sind.
Die nachfolgende jährliche Finanzierung soll auch teilweise aus einem Prozent (1 %) des Nettoeinkommens der Philippine Amusement and Gaming Corporation und einem Prozent (1 %) des Erlöses aus dem Verkauf und der anderweitigen Veräußerung von Militärlagern in Metro Manila durch die Base Conversion and Development Authority stammen.
Der Erlös aus jedem Vertrag über die Darstellung eines Verbrechens in einem Film, Buch, einer Zeitung, Zeitschrift, Radio- oder Fernsehproduktion oder einer Live-Unterhaltung jeglicher Art oder jeder anderen Form der kommerziellen Verwertung der Geschichte, der Erinnerungen, Meinungen und Emotionen eines Verurteilten in Bezug auf die begangene Straftat darf nicht an einen Verurteilten in einem Strafverfahren oder seine Erben, Vertreter, Zessionare oder Rechtsnachfolger ausgezahlt werden, bis die volle Entschädigung für Schäden, die dem Opfer, seinen Erben oder Rechtsnachfolgern entstanden sind oder zugesprochen wurden, gezahlt oder geregelt ist und der Staat in der Lage ist, bei einer Verurteilung durch rechtskräftiges Urteil Geldstrafen und Kosten sowie alle anderen ihm zustehenden Beträge einzuziehen/festzusetzen. Diese Schäden umfassen, sind aber nicht beschränkt auf, gerichtliche Zusprüche, Bestattungskosten, medizinische Kosten, entgangene Einkünfte und dergleichen.
Um die Kontinuität der Finanzierungsanforderungen gemäß diesem Gesetz sicherzustellen, werden fünf Pesos (P5,00) von jeder Anmeldegebühr in jedem Zivilverfahren, das vor Gericht eingereicht wird, zurückgestellt, deren Gesamterlös den vom Justizministerium verwalteten Opferentschädigungsfonds bildet.
ABSCHNITT 10. Aufhebungsklausel. – Alle Gesetze, Durchführungsverordnungen und Durchführungserlasse, die mit diesem Gesetz unvereinbar sind, werden hiermit aufgehoben oder entsprechend geändert.
ABSCHNITT 11. Salvatorische Klausel. – Sollte aus irgendeinem Grund ein Abschnitt oder eine Bestimmung dieses Gesetzes für verfassungswidrig oder ungültig erklärt werden, so bleiben die übrigen Abschnitte oder Bestimmungen davon unberührt.
ABSCHNITT 12. Inkrafttreten. – Dieses Gesetz tritt nach seiner Veröffentlichung in zwei (2) Zeitungen mit allgemeiner Verbreitung in Kraft.
Genehmigt,
(Unterschrift) RAMON V. MITRA (Unterschrift) NEPTALI A. GONZALES
Sprecher des Repräsentantenhauses Präsident des Senats
Dieser Gesetzentwurf, der vom Senat eingebracht wurde, wurde schließlich vom Senat und dem Repräsentantenhaus am 6. Februar 1992 bzw. am 3. Februar 1992 verabschiedet.
(Unterschrift) CAMILO L. SABIO (Unterschrift) ANACLETO D.BADOY, JR.
Generalsekretär des Repräsentantenhauses Sekretär des Senats
Genehmigt: 30. März 1992
(Unterschrift) CORAZON C. AQUINO
Präsidentin der Philippinen
Quelle: https://elibrary.judiciary.gov.ph/thebookshelf/showdocs/2/3205