Um was soll es denen denn sonst jemals gegangen sein, zumindest in erster Linie (von wahrscheinlichen seltenen Ausnahmen abgesehen)?! Und das mit Auftraggeber und -nehmer ist eine reine Augenwischerei, da ein Auftrag zur Zwangsgewaltherrschaft mit Ausübung initiierender Gewalt logischerweise niemals nirgendwo von niemandem rechtmäßig erteilt werden kann!!! Siehe bürgerliches Recht wie BGB etc.
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