@reiseamateur, wenn es reine Trading-Aktivitäten ist, dann braucht man gar keine Lizenz. Es ist ja kein Geschäft sondern selbständige Tätigkeiten (sole proprietor) und du zahlst persönliche Steuer keine Körperschaftssteuer.
Du erstellst dabei keine Rechnung Dritte und brauchst auch keine Umsatzsteuer abzuführen.
Deine berufliche Tätigkeit in diesem Fall hat auch keinen Einfluss auf das Wohl deiner Nachbarschaft. Eine Genehmigung von dem "Barangay" (Gemeinde) für kleine Betriebe würde eventuell benötigt, wenn deine berufliche Tätigkeit theoretisch deine Nachbarn stören könnte.
Steuer kannst du bei solchen Berufen mit einem bestimmten Formular (1901), die extra für Personen mit sogenannten "Mix-Income" zahlen. Folgende sind die Kategorien: For Self-Employed (Single Proprietor/Professional); Mixed Income Individuals; Non-Resident Alien Engaged in Trade/Business, Estate and Trust.
Wenn ich das Formular sehe, braucht man nicht sehr detailliert den Beruf zu benennen (ich finde, das ist auch sinnvoll..wozu auch, das macht nur unnötige Arbeit für das Finanzamt selbst. Am Ende brauchen sie doch nur das Geld, also der wichtigste Punkt sollte hier doch eigentlich nur der Umsatz und der Gewinn/Verlust bzw. das zu versteuernde Einkommen sein).
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Danke,
lg !invest_vote 🤠
Das ist sicher alles korrekt so, @reiseamateur, aber lass dir vom Kobold keine Angst machen: Wenn man das so liest, klingt es komplizierter als es ist. Bis jetzt haben wir einfach überhaupt nichts machen müssen. :-)
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