Wegen der Ermittlungen in der Russland-Affäre hat sich US-Donald Trump nach den rechtlichen Möglichkeiten erkundigt, sich und seine Familienmitglieder zu begnadigen.
Die Fähigkeit zur Begnadigung wird dem Präsidenten in Artikel 2 der US-Verfassung zugesprochen: Er hat demnach das Recht "Recht, Strafaufschub und Begnadigung für Straftaten gegen die Vereinigten Staaten zu gewähren".
Bisher hat noch kein US-Präsident diese Möglichkeit einer Vorab-Begnadigung für sich selbst in Anspruch genommen.