Das Infektionsschutzgesetz aus 2001 ist nichtig, da es wie alle Gesetze seit 1948 nicht die Einschränkung der Grundrechte der Bürger benennt, so wie es Art. 19 GG fordert.
!COFfEEA
Das Infektionsschutzgesetz aus 2001 ist nichtig, da es wie alle Gesetze seit 1948 nicht die Einschränkung der Grundrechte der Bürger benennt, so wie es Art. 19 GG fordert.
!COFfEEA