Nach diesem Beitrag und der von der BRD und EU geschaffenen Verordnungen und Gesetze, kann getrost der Schlachtruf vernommen werden: Auf zurück in die Zukunft des Stalinismus
Es ist in der Tat zu bezweifeln dass es sich hierbei um einen Zufall handelt, wenn nur wenige Tage nach in Kraft treten des „DSGVO“, ein weiteres, äußerst totalitäres BRD-Gesetz wirksam wird, das praktisch jeden der über soziale Netzwerke kommuniziert, einen Blog betreibt oder sonst wie Informationen verschickt, verbreitet oder teilt, von vorn herein kriminalisiert und hinter dem Vorwand des Datenschutzes mit existenzvernichtenden Strafen bedroht.
Seltsam ist, dass dieses Gesetz bisher kaum Aufmerksamkeit erregte.
Betroffen ist demnach jeder der eine Netzpräsenz betreibt, sei es ein Unternehmer, Privatier, Blogger oder Verein. Mit dem am 27.05.2018 in Kraft getretenen „Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU“ (DSAnpUG-EU) ist die BRD endgültig in einen kommunistischen StaSi-Staat abgeglitten, der nahezu jeden mit existenzvernichtenden Strafen bedroht, sollte man auch nur im Geringsten gegen den angeblichen „Datenschutz“ verstoßen.
Diesen Irrsinn zum angeblichen Datenschutz kann kein normaler Mensch einhalten, doch genau das ist vermutlich auch die dahinterstehende Absicht!
Man darf mit Berechtigung nachfragen, wer sich hier vor was „schützen“ will, weil die staatstreuen Mainstream-Medien scheinbar von diesem Gesetz ausgenommen sind, deren manipulativen Fake-News demnach zur unumstößlichen Wahrheit erhoben, nur noch unter Strafandrohung öffentlich in Frage gestellt oder überführt werden können?
Nun habe ich selbst erst gerade eben von diesem Irrsinn erfahren und bin demnach noch nicht umfänglich mit dem Sachverhalt vertraut, aber Fakt ist, dass wir jetzt in einer pervertierten Form einem waltenden Gesinnungstotalitarismus unterworfen werden, der sich von allen freiheitlichen, demokratischen sowie grundgesetzlichen Grundlagen verabschiedet.
Dieses BRD-EU System wird ab dem jetzigen Zeitpunkt mit aller Härte gegen seine Bürger vorgehen, die nicht mit den derzeitigen politischen Vorhaben konform gehen, um seine Ziele durchzusetzen. Demnach ist ab jetzt mit ALLEM zu rechnen, auch mit Verhaftungen, denn wie hatte der Avramopoulos erst kürzlich gesagt? – Die Schrauben werden angezogen!
Auszug Seite 18 § 42
§ 42
Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
Geldstrafe wird bestraft, wer wissentlich nicht allge-
mein zugängliche personenbezogene Daten einer gro-
ßen Zahl von Personen, ohne hierzu berechtigt zu sein,
- einem Dritten übermittelt oder
- auf andere Art und Weise zugänglich macht
und hierbei gewerbsmäßig handelt.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit
Geldstrafe wird bestraft, wer personenbezogene Daten,
die nicht allgemein zugänglich sind,
- ohne hierzu berechtigt zu sein, verarbeitet oder
- durch unrichtige Angaben erschleicht
und hierbei gegen Entgelt oder in der Absicht handelt,
sich oder einen anderen zu bereichern oder einen an-
deren zu schädigen.
(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. Antragsbe-
rechtigt sind die betroffene Person, der Verantwort-
liche, die oder der Bundesbeauftragte und die Auf-
sichtsbehörde.
(4) Eine Meldung nach Artikel 33 der Verordnung
(EU) 2016/679 oder eine Benachrichtigung nach Arti-
kel 34 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 darf
in einem Strafverfahren gegen den Meldepflichtigen
oder Benachrichtigenden oder seine in § 52 Absatz 1
der Strafprozessordnung bezeichneten Angehörigen
nur mit Zustimmung des Meldepflichtigen oder Be-
nachrichtigenden verwendet werden.
Die Konterrevolution muß besiegt werden - Staatsfeindliche Hetze ist verboten - so wie Haschisch!