Tiktoker Restreamen und Kritisieren, darf ich das ??

in #reaktionlast year

Hier nun die Frage welche sich Restreamer und Kritiker stellen, darf ich Content welcher auf Tiktok hochgeladen wurde für Restreams oder auch Kritik und Satire verwenden?

Hier sollte man zuerst einmal unterscheiden zwischen Livestreams oder Videos. Den ein Livestream in dem man sich mit anderen Unterhält oder über ein bestimmtes Thema austauscht kann als öffentliche Diskusion gewertet werden und ist somit freiwilig durch alle beteiligte für die Öffentlichkeit zur verfügung gestellt worden. Somit kann dieser auch in einem anderen Live oder Video, voll oder in Teilen, verarbeitet werden.

Hierzu kann man auch das “Betteln” oder auch das Gamen (Chalange) auf dieser und anderen Plattformen zählen. In soweit dieses nicht in “Privaten” Chats, wo man nur über eine Einladung zuschauen oder zuhören kann, getätigt wird.

Ist der Livestream nun aber frei zugänglich, somit haben alle beteiligten Ihr Einverständnis gegeben das dieser auch öffentlich Kritisiert oder auch auf anderen Platformen übertragen werden kann.

Ist man nun der Meinung sein Live sei Privat und nicht für die Öffentlichkeit, so ist dieses nur über den Privatrechtlichen weg durchzusetzen, den das Copyright Gesetz ist zu Großteilen nur auf dem Zivilrechtlichem weg durchzusetzen. Entweder durch eine Privatklage oder bei Strafrechtlich relevanten Inhalt durch ein Strafgericht. Jeweils aber nur auf Antrag!

Daher behalten sich auch alle Plattformen wie Tiktok und YouTube auch das Recht vor Inhalte oder Kanäle zu Sperren oder einzuschränken wenn sie den Verdacht haben das diese gegen Copyright recht verstoßen.

Wohl gemerkt es reicht der Verdacht!

Besteht keinerlei Verdacht, bleibt der Inhalt online, bis eine Zivilrechtliche Klage etwas anderes sagt.

Der Klageweg steht hierbei beiden Seiten immer offen.

Jedoch vom Grundsatz her darf man öffentliche Streams weiter verbreiten, diese auch durch verschiedene Formen Kritisieren und weiterverarbeiten, solange mann nicht den Grundlegenden Inhalt des “Werkes” verändert.

Hier zu hat der Reakter oder Kritiker die folgenden Werkzeuge, in Deutschland und der EU, zur verfügung.

  1. Zitat, Kritik und Rezension
    Ein Zitat ist die Verwendung eines Auszugs aus einem urheberrechtlich geschützten Werk zu Zwecken wie der Veranschaulichung einer Behauptung, der Verteidigung einer Meinung oder der Teilnahme an einer Debatte. Zitate können auch verwendet werden, um ein urheberrechtlich geschütztes Werk zu kritisieren (z. B. kritischer Kommentar zu einem Film) oder zu rezensieren (z. B. Rezension eines Buches oder eines Albums).
  2. Karikatur, Parodie und Pastiche
    Karikaturen zielen darauf ab, die Realität zu übertreiben oder zu verzerren, meist zu humoristischen Zwecken. Eine Parodie erinnert an ein bestehendes urheberrechtlich geschütztes Werk, unterscheidet sich aber deutlich von diesem und sollte einen Ausdruck von Humor oder Spott darstellen. Bei einem Pastiche werden in der Regel charakteristische Elemente aus anderen Werken oder Stilen in ein neues Werk integriert.

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