Wenn du VP einem Dritten entgeltlich zur Verfügung stellst, beteiligst du dich prinzipiell an einem Geschäft. Wenn du VW Aktien besitzt und VW strafrechtlich relevant Abgaswerte manipuliert, kannst du dafür als Shareholder nicht zur Verantwortung gezogen werden.
In diesem Sinne würde ich die Angelegenheit betrachten.
Sehe ich genauso. Wenn es dir @theaustrianguy wichtig ist, daß der Bot solche Beiträge - in Zukunft - meidet, dann sollte der Bot-Betreiber eine Blacklist anlegen. Wenn er dieses nicht kann oder will und solche "Vorfälle" sich häufen, dann sollte man über eine Abkehr nachdenken.
Beste Grüße Taldor.