allerdings muss man bei deinem Kindbeispiel auch immer mitprüfen, ob es sich nicht um einen Ausnahmetatbestand des sachlichen Anwendungsbereichs gem Art 2 (2) lit c DSGVO handelt :)
sonst sehr gut geschrieben! :)
allerdings muss man bei deinem Kindbeispiel auch immer mitprüfen, ob es sich nicht um einen Ausnahmetatbestand des sachlichen Anwendungsbereichs gem Art 2 (2) lit c DSGVO handelt :)
sonst sehr gut geschrieben! :)