rein rechtlich gesehen würde eine Art Vertrag existieren und dieser wäre grundsätzlich Einklagbar. Zumindest grundsätzlich.
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rein rechtlich gesehen würde eine Art Vertrag existieren und dieser wäre grundsätzlich Einklagbar. Zumindest grundsätzlich.
Aber ob man da vor Gericht gut aussehen würde? Hast du eine Adresse des Verkäufers? Realen Namen? Etc. Sehr schwierig denk ich.