@wunderland Mir geht's da genauso wie dir. :/ Ich finde den Titel irgendwie auch nicht sonderlich gut. "When a man is ashamed of his wife"... Zwei ältere Herrschaften geniessen einen schönen Tag zusammen und unglücklicherweise fasst der Mann sich in dem Moment der Aufnahme an den Kopf... Klar kann man da viel hinein interpretieren, aber das finde ich etwas "gemein", da man diese Leute nicht kennt. Wenn ich mir vorstelle das wären meine Eltern auf dem Bild, mit diesem Titel würde ich austicken :/ :D Trotzdem ist das Foto sehr toll geworden, nur der Titel ist too much...
Ja, ich finde es ein bisschen traurig, wenn man dicke Menschen als peinlich hinstellt. Jeder Mensch hat ein Laster ... und wer weiß, was sich diese Frau schon mitmachen musste ... Kein Mensch ist grundlos dick. Und dicke Menschen sind auch nicht dumm. Ja und ob sich der Mann wirklich schämt oder nur an die Stirn gegriffen hat ... wer wagt es zu behaupten?
Oh, da würde ich es sehr gerne drauf ankommen lassen!
Schon mal den Begriff künstlerische Freiheit gehört? Seit knapp zwei Jahren versucht der BGH ein Urteil zu bekommen.
https://irights.info/artikel/auf-motivsuche/5344
"Fotos von Personen
Das Kunsturheberrechtsgesetz (KUG) legt fest, dass man eine Erlaubnis braucht, wenn man Fotos von Personen veröffentlichen will: „Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.“ (Paragraf 22 KUG) Wenn man als Hobbyfotografin Bilder ausschließlich für das private Fotoalbum macht, ist eine solche Erlaubnis in der Regel nicht nötig.
Aber hier ist Vorsicht geboten: Sobald die Amateurin ihre Fotos als Powerpoint-Präsentation auf dem Schulfest zeigt, auf Instagram postet oder an eine Whatsapp-Gruppe verschickt, tut sie genau das – sie verbreitet die Bilder oder stellt sie zur Schau. Dann gelten für sie die gleichen Regeln wie für Profis. Dass sie damit kein Geld verdient, spielt keine Rolle.
Weitere Rechte ergeben sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dieses Grundrecht garantiert die Achtung und die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Schon das ungefragte Herstellen eines Fotos oder einer sonstigen Abbildung kann ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person sein. Das gilt vor allem dann, wenn es heimlich und in geschützer Umgebung geschieht, etwa in der eigenen Wohnung. Wer eine solche Aufnahme in der Absicht erstellt, das Bild zu veröffentlichen, kann sich damit laut Paragraf 201a des Strafgesetzbuchs sogar strafbar machen."
Super Foto, aber ich frage mich gerade, ob da auch sicher keine Rechte verletzt wurden. Wenn ICH das wäre auf dem Bild, hätten wir ein Problem 😉
@wunderland Mir geht's da genauso wie dir. :/ Ich finde den Titel irgendwie auch nicht sonderlich gut. "When a man is ashamed of his wife"... Zwei ältere Herrschaften geniessen einen schönen Tag zusammen und unglücklicherweise fasst der Mann sich in dem Moment der Aufnahme an den Kopf... Klar kann man da viel hinein interpretieren, aber das finde ich etwas "gemein", da man diese Leute nicht kennt. Wenn ich mir vorstelle das wären meine Eltern auf dem Bild, mit diesem Titel würde ich austicken :/ :D Trotzdem ist das Foto sehr toll geworden, nur der Titel ist too much...
Ja, ich finde es ein bisschen traurig, wenn man dicke Menschen als peinlich hinstellt. Jeder Mensch hat ein Laster ... und wer weiß, was sich diese Frau schon mitmachen musste ... Kein Mensch ist grundlos dick. Und dicke Menschen sind auch nicht dumm. Ja und ob sich der Mann wirklich schämt oder nur an die Stirn gegriffen hat ... wer wagt es zu behaupten?
Oh, da würde ich es sehr gerne drauf ankommen lassen!
Schon mal den Begriff künstlerische Freiheit gehört? Seit knapp zwei Jahren versucht der BGH ein Urteil zu bekommen.
https://irights.info/artikel/auf-motivsuche/5344
"Fotos von Personen
Das Kunsturheberrechtsgesetz (KUG) legt fest, dass man eine Erlaubnis braucht, wenn man Fotos von Personen veröffentlichen will: „Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.“ (Paragraf 22 KUG) Wenn man als Hobbyfotografin Bilder ausschließlich für das private Fotoalbum macht, ist eine solche Erlaubnis in der Regel nicht nötig.
Aber hier ist Vorsicht geboten: Sobald die Amateurin ihre Fotos als Powerpoint-Präsentation auf dem Schulfest zeigt, auf Instagram postet oder an eine Whatsapp-Gruppe verschickt, tut sie genau das – sie verbreitet die Bilder oder stellt sie zur Schau. Dann gelten für sie die gleichen Regeln wie für Profis. Dass sie damit kein Geld verdient, spielt keine Rolle.
Weitere Rechte ergeben sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dieses Grundrecht garantiert die Achtung und die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Schon das ungefragte Herstellen eines Fotos oder einer sonstigen Abbildung kann ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person sein. Das gilt vor allem dann, wenn es heimlich und in geschützer Umgebung geschieht, etwa in der eigenen Wohnung. Wer eine solche Aufnahme in der Absicht erstellt, das Bild zu veröffentlichen, kann sich damit laut Paragraf 201a des Strafgesetzbuchs sogar strafbar machen."
Nochmal, für Dich....selbst der BGH hat noch kein Urteil gefällt.
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Was für ein geniales Bild! Klasse!
Danke!
Sehr gelungene Aufnahme, solche Momente gibt's schließlich nicht wie Sand am mehr,sehr cool
Mal wieder ekn toller Post!!!