@kanrat. Wenn ich etwas aus Liebhaberei mache, ist daran keine Steuerpflicht geknüpft, da aus steuerlicher Sicht nur Verluste erzielt werden. Sobald Gewinne erzielt werden, ist es keine Liebhaberei mehr (mit der entsprechenden Folge der Steuerpflicht). Ob Liebhaberei strafbar ist, ist je nach Sachlage auch unter Zuhilfenahme anderer als der Steuergesetze zu entscheiden.
Das war ja auch quatsch mit der Liebhaberei. Ich fand nur die Formulierung, "sich im Bereich der Liebhaberei befinden" super! Musste da gleich an Giacomo Casanova denken. 😉
@kanrat. Wenn ich etwas aus Liebhaberei mache, ist daran keine Steuerpflicht geknüpft, da aus steuerlicher Sicht nur Verluste erzielt werden. Sobald Gewinne erzielt werden, ist es keine Liebhaberei mehr (mit der entsprechenden Folge der Steuerpflicht). Ob Liebhaberei strafbar ist, ist je nach Sachlage auch unter Zuhilfenahme anderer als der Steuergesetze zu entscheiden.
Das war ja auch quatsch mit der Liebhaberei. Ich fand nur die Formulierung, "sich im Bereich der Liebhaberei befinden" super! Musste da gleich an Giacomo Casanova denken. 😉