Hallo @hauptstadtdiva, vielen Dank für Deinen Beitrag und die Eröffnung einer weiteren Diskussion. Hinsichtlich der Investitionsbeträge gebe ich Dir recht. Diese gehören - wenn sie aus dem Privatvermögen kommen - als Investitionen nicht zu den Steuerpflichtigen Gewinnen. Diese können beim Trading als Amschaffungskosten berücksichtigt werden, so dass es nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt.
Steem Erträge als Mining? Das würde ich persönlich erst mal ungern sehen, denn damit hätten wir weniger Chancen auf die Freiberuflichkeit. Ich selbst verstehe das Konzept im Moment so, dass Steemit das Mining vornimmt. Wir bekommen als Autoren einen Anteil daran. Das würde ich aber tatsächlich lieber als Autorenhonorar und damit in der Freiberuflichkeit sehen. Diese Antwort erst mal spontan. Kann man sicher intensiver diskutieren. Bin gespannt auf weitere Ideen.
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