Spitze. Das sind gute Tipps. Frage: Sind denn "Utility Tokens" auch von der Umsatzsteuerpflicht befreit?
Das Problem ist ja, dass diese ja nicht nur ausschließlich als Zahlungsmittel benutzt werden können, sondern auch für andere Zwecke. Was würdet ihr sagen, sollte man diesbezüglich nachrecherchieren bzw. eine weitere rechtliche einschätzung von einem Experten einholen?
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