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RE: Kinder-Pornographie in der Bitcoin Blockchain

in #blockchain7 years ago

Wenn ich in den Verwendungszweck einer Überweisung was illegales rein schreibe, also zum Beispiel einen Link zu einer kinderpornografischen Seite, hat dann die Bank ein Problem? Die dürfen das ja nicht löschen, Steuer, Buchfürhung und so. Da kommt die Gesetzgebung echt an Grenzen.

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Der Unterschied ist, dass den Verwendungszweck einer Überweisen allenfalls die Bank und der Empfänger sieht. Der Empfänger der Überweisung dürfte auch Besuch von den Cops bekommen.

Der Punkt aber ist, dass die Bank den Verwendungszweck nicht "verbreitet", also öffentlich macht. Den Verwendungszweck in der Blockchain kann aber jeder auf der Welt sehen. Daher ist hier das "Verbreiten" das Problem.