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RE: Ein Amtsgericht im Konflikt mit dem BGH: Das Urteil zur „nicht geringen Menge“ THC

in #deutsch19 days ago

Ja, die gute alte Nicht Geringe Menge... Des Theater darum ist mir Unverständlich. Zumal es die Rechtsmenschen ja selber auch sagen, das es so keinen Sinn machen kann wie es jetzt ist.

37,5 Gramm wären aber auch das Minimum und ich glaube das basiert auch auf ner wissenschaftlichen Studie zu der Thematik. Am Ende schert uns die Geringe Menge als Eigenversorger sowieso nicht... Weil man ja erstmal nen Grund für die Nicht Geringe Menge liefern muss für gewöhnlich zumindest. :-)