Hi, toller Beitrag.
Eine Frage habe ich aber zum Thema Gewaltinitiierung. Du schreibst:
Erledige Deine Aufgaben, sonst gibt es kein Taschengeld => initiierende Gewalt
Ist das "sonst gibt es kein Taschengeld" nicht einfach nur ein Vorenthalten möglicher Vorteile? Anders gesagt, bietest Du hier nicht nur einen Deal im Sinne von "Du tust deinen Job und ich bezahle dich dafür" an?
Deine anderen Beispiele involvieren Schläge, Einsperren, Erschießen, etc. Das sind offensichtliche Androhungen von Gewalt, aber bitte erläutere mir, wo die Gewaltandrohung beim Taschengeld liegt, denn auf den ersten Blick sehe ich nicht, wo hier ein Nachteil bei nichtbefolgen angedroht wird. Keinen Vorteil zu bekommen ist ja nicht das gleiche wie einen Nachteil zu erleiden.
Ups... beinahe uebersehen... Also es ist natuerlich wichtig zu sehen, welche Grundvereinbarung mit dem Kind getroffen wurde. Ist das Taschengeld etwas Grundsaetzliches (wie bei sehr vielen) oder basierend auf einer Vereinbarung (wie z.B. bei uns). Wenn etwas scheinbar grundsaetzliches entzogen wird, ist das quasi Gewalt. Wenn eine Vereinbarung nicht gehalten wird, gibt es "keinen Vertrag" mehr. Eine Formulierung koennte sein:"Denkst Du noch daran, was wir wegen Deinem Zimmer ausgemacht haben?" Der Druck ist so auch da, aber anders, nicht von oben herab, sondern auf einer Ebene.