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RE: Abgründe

in #deutsch5 years ago

Das ist eine, im Zusammenhang mit autonomen Fahrsystemen - völlig unsinnige und akademische Fragestellung. Wahrscheinlich von überbezahlten Akademikern aufgeworfen, die von der Materie nur rudimentäres Verständnis haben.
Wenn man dem Autopilot denn unbedingt die Eigenschaften eines menschlichen Wagenlenkers verleihen will, kann man ja eine Zufallsfunktion für solche Entscheidungen einbauen - denn darauf läuft es ja beim Menschen hinaus. Außerdem wären solche Situationen extrem selten und würden von den anderen Vorteilen eines Autopiloten leicht aufgewogen. Wenn dieser zB. eine Reaktionszeit von wenigen Millisekunden beim Bremsen hat, oder nicht unter Alkoholeinfluß fährt oder übermüdet.

Die Abwägung von Wenige opfern um Viele zu retten ist übrigens schon längst auf höchster Ebene getroffen worden. So wurde schon vor Jahren festgelegt, das das Innenministerium (in Persona des Ministers) den Befehl zum Abschuß eines Flugzeugs geben kann, wenn der begründete Verdacht besteht, das dieses Flugzeug für einen Terroranschlag ala 9/11 benutzt werden soll. Hier werden dann u.U. hunderte Menschen geopfert, um z.B. ein Stadion voller Menschen zu retten. Logisch nachvollziehbar, auch wenn immer ein gewisser Zweifel bleibt.

Sort:  

Das entspricht nicht der Rechtsprechung. Der Innenminister ist daran selbstverständlich gebunden. Hier reicht kein Verdacht. Es muß schon Sicherheit bestehen. Dann aber besteht der Konflikt nicht, da die Insassen in jedem Falle verloren wären.

Es gibt keine Sicherheit. Den Ausgang eines Geschehens kennt man erst, wenn es vorbei ist. Bis dahin bleibt alles ein Verdacht mit bestimmten Wahrscheinlichkeiten.