Das entspricht nicht der Rechtsprechung. Der Innenminister ist daran selbstverständlich gebunden. Hier reicht kein Verdacht. Es muß schon Sicherheit bestehen. Dann aber besteht der Konflikt nicht, da die Insassen in jedem Falle verloren wären.
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Es gibt keine Sicherheit. Den Ausgang eines Geschehens kennt man erst, wenn es vorbei ist. Bis dahin bleibt alles ein Verdacht mit bestimmten Wahrscheinlichkeiten.