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RE: [.]

in #deutsch7 years ago (edited)

Hier ist geregelt, daß das Grundgesetz, wie auch ursprünglich vorgesehen in "anderen Teilen Deutschlands nach deren Beitritt" in Kraft zu setzen ist.

Verstehst Du was da steht? Da geht es darum, daß das Grundgesetz in den neuen Bundesländern nach deren Beitritt gelten soll. Der Art. 23 lautete damals: »Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der [alten Bundes-] Länder [...] In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.[1]«

Black's Law Dictionary

So, nun ist 1990 der erwähnte Fall eingetreten, daß fünf weitere Bundesländer beigetreten sind, und in diesen Ländern wurde dann das Grundgesetz in Kraft gesetzt - was übrigens niemand bestritten hat. Ich habe gesagt, daß das Grundgesetz keine Verfassung ist, und mich dabei auf das Grundgesetz selbst berufen.

Du hast aber etwas ganz anderes behauptet, nämlich:

Nach der Wiedervereinigung wurde [...] entschieden, daß es keine neue Verfassung braucht sondern, daß das GG als Verfassung übernommen wird.
Du sagst also, daß nach der Wiedervereinigung entschieden wurde, daß aus dem Provisorium Namens Grundgesetz danach eine Verfassung geworden ist. Bitte belege das. Das steht nämlich nirgendwo und läßt sich nicht dadurch belegen, daß Du genau das Gegenteil beweist. Schließlich wurde nicht das GG zur Verfassung, sondern es gilt seit 1990 für weitere fünf Bundesländer.

Tatsächlich war es nämlich so, daß das Provisorium einfach beibehalten wurde, obwohl vorgesehen war, daß nach der "Freiheit und Einheit Deutschlands das deutsche Volk in freier Entscheidung" eine Verfassung beschließt. Dies ist nie geschehen.

Denn genau so steht es heute noch im Grundgesetz, also hat sich an diesem Zustand nichts geändert. Siehe Art. 146, dem sogar noch ein Nebensatz hinzugefügt wurde, ohne dadurch den ursprünglichen Sinn zu verändern.


[1] DeJure.ORG: Grundgesetz Art. 144