»Sag mir bitte (1.) wer genau das wann und wo entschieden hat, (2.) warum das im Artikel genannte Volk übergangen wurde und (3.) warum der Artikel dann nie diesem Sinne entsprechend geändert wurde[1].«
Die Alliierten haben in den Frankfurter Dokumenten zwar gesagt am Ende des Verfasssungsgebungsprozesses soll es eine Volksabstimmung geben. Später haben sie diese Anforderung weggenemommen.
Ich sag es jetzt noch ein letztes Mal: Art. 23 (ALTE FASSUNG) iVm Art. 144 GG haben den Fall geregelt, dass das GG nicht durch Volksabstimmung ratifiziert werden muss.
Dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch die Volksvertretungen in zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten soll.
Quelle: Frotschler/Pieroth Verfassungsgeschichte 16. Auflage, § 21
Hier ist geregelt, daß das Grundgesetz, wie auch ursprünglich vorgesehen in "anderen Teilen Deutschlands nach deren Beitritt" in Kraft zu setzen ist.
Verstehst Du was da steht? Da geht es darum, daß das Grundgesetz in den neuen Bundesländern nach deren Beitritt gelten soll. Der Art. 23 lautete damals: »Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der [alten Bundes-] Länder [...] In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.[1]«
So, nun ist 1990 der erwähnte Fall eingetreten, daß fünf weitere Bundesländer beigetreten sind, und in diesen Ländern wurde dann das Grundgesetz in Kraft gesetzt - was übrigens niemand bestritten hat. Ich habe gesagt, daß das Grundgesetz keine Verfassung ist, und mich dabei auf das Grundgesetz selbst berufen.
Du hast aber etwas ganz anderes behauptet, nämlich:
Du sagst also, daß nach der Wiedervereinigung entschieden wurde, daß aus dem Provisorium Namens Grundgesetz danach eine Verfassung geworden ist. Bitte belege das. Das steht nämlich nirgendwo und läßt sich nicht dadurch belegen, daß Du genau das Gegenteil beweist. Schließlich wurde nicht das GG zur Verfassung, sondern es gilt seit 1990 für weitere fünf Bundesländer.Tatsächlich war es nämlich so, daß das Provisorium einfach beibehalten wurde, obwohl vorgesehen war, daß nach der "Freiheit und Einheit Deutschlands das deutsche Volk in freier Entscheidung" eine Verfassung beschließt. Dies ist nie geschehen.
Denn genau so steht es heute noch im Grundgesetz, also hat sich an diesem Zustand nichts geändert. Siehe Art. 146, dem sogar noch ein Nebensatz hinzugefügt wurde, ohne dadurch den ursprünglichen Sinn zu verändern.
[1] DeJure.ORG: Grundgesetz Art. 144