Contra negantem principia non est disputandum.Wieso ich??? Du bist es doch, der schon die Basics des Zitierens ignoriert, die man spätestens in der 9. Klasse lernt: Man weist nicht auf Bücherstapel hin in der Hoffnung, daß da etwas drinsteht, was das eigene Argument stützt, sondern auf ganz bestimmte Textstellen in einem Buch - zumindest wenn man weiß wovon man spricht. Das kriegst Du aber offensichtlich nicht gebacken. Da hilft kein Sprücheklopfen - auch nicht auf Latein.
Du bist schlichtweg nicht in der Lage, die Textstellen zu benennen, geschweige denn korrekt zu zitieren und einen Zusammenhang herzustellen. Nicht ich leugne also die Quellen, sondern Du bist nicht in der Lage, die Quelle korrekt zu benennen. Ganz das Gegenteil ist der Fall. Ich fordere Dich bereits zum wiederholten Male auf, die Quellen endlich zu nennen.
Hier nochmal zusammengefaßt. Du behauptest folgendes:
Nach der Wiedervereinigung wurde aber entschieden, daß es keine neue Verfassung braucht sondern, daß das GG als Verfassung übernommen wird.
Daraufhin meine einfache Frage:
»Sag mir bitte (1.) wer genau wann und wo entschieden hat, daß das Grundgesetz nun zur Verfassung wird, (2.) warum das im Artikel genannte Volk übergangen wurde und (3.) warum der Artikel dann nie diesem Sinne entsprechend geändert wurde[1].«
Ein Hinweis auf einen Bücherstapel ist keine Antwort, sondern eine billige Ausflucht, zumal Du offensichtlich ja keinen Plan hast, was in den Büchern überhaupt steht und wie Du es herleiten sollst. Du hoffst einfach, Dich dadurch aus der Affäre ziehen zu können, indem Du Quellen behauptest, sie aber nicht benennst. Die akademische Ausbildung bei Euch in DE scheint auch nicht mehr das zu sein, was sie einst war...
Wir halten also fest: Das Grundgesetz ist laut Grundgesetz selbst keine Verfassung, sondern es gilt so lange, bis es eine Verfassung gibt[1] - so, wie es eben da geschrieben steht, und nicht so, wie Du das gerne glauben möchtest, nachdem Du willkürlich und bar jeder wissenschaftlichen Grundlage irgendwelche Wörter in den Satz hineingedichtest.
[1] Änderungen des Artikels 146 im Grundgesetz seit 1948:
Entwurf vom August 1948 - Art. 149:
»Dieses Grundgesetz verliert seine Geltung an dem Tage, an dem eine von dem deutschen Volke in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung in Kraft tritt.«
Urfassung vom Mai 1949 bis 3. Oktober 1990 - Art. 146:
»Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.«
Fassung seit 1992 - also nachdem das GG angeblich zur Verfassung wurde:
»Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.«
Quellen:
Verfassungen.DE: Chiemseer Urfassung
Gesetze im Internet: Artikel 146
DeJure.ORG: GG Art. 146 - Fassung seit 1992
Die Alliierten haben in den Frankfurter Dokumenten zwar gesagt am Ende des Verfasssungsgebungsprozesses soll es eine Volksabstimmung geben. Später haben sie diese Anforderung weggenemommen.
Ich sag es jetzt noch ein letztes Mal: Art. 23 (ALTE FASSUNG) iVm Art. 144 GG haben den Fall geregelt, dass das GG nicht durch Volksabstimmung ratifiziert werden muss.
Quelle: Frotschler/Pieroth Verfassungsgeschichte 16. Auflage, § 21
Hier ist geregelt, daß das Grundgesetz, wie auch ursprünglich vorgesehen in "anderen Teilen Deutschlands nach deren Beitritt" in Kraft zu setzen ist.
Verstehst Du was da steht? Da geht es darum, daß das Grundgesetz in den neuen Bundesländern nach deren Beitritt gelten soll. Der Art. 23 lautete damals: »Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der [alten Bundes-] Länder [...] In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.[1]«
So, nun ist 1990 der erwähnte Fall eingetreten, daß fünf weitere Bundesländer beigetreten sind, und in diesen Ländern wurde dann das Grundgesetz in Kraft gesetzt - was übrigens niemand bestritten hat. Ich habe gesagt, daß das Grundgesetz keine Verfassung ist, und mich dabei auf das Grundgesetz selbst berufen.
Du hast aber etwas ganz anderes behauptet, nämlich:
Du sagst also, daß nach der Wiedervereinigung entschieden wurde, daß aus dem Provisorium Namens Grundgesetz danach eine Verfassung geworden ist. Bitte belege das. Das steht nämlich nirgendwo und läßt sich nicht dadurch belegen, daß Du genau das Gegenteil beweist. Schließlich wurde nicht das GG zur Verfassung, sondern es gilt seit 1990 für weitere fünf Bundesländer.Tatsächlich war es nämlich so, daß das Provisorium einfach beibehalten wurde, obwohl vorgesehen war, daß nach der "Freiheit und Einheit Deutschlands das deutsche Volk in freier Entscheidung" eine Verfassung beschließt. Dies ist nie geschehen.
Denn genau so steht es heute noch im Grundgesetz, also hat sich an diesem Zustand nichts geändert. Siehe Art. 146, dem sogar noch ein Nebensatz hinzugefügt wurde, ohne dadurch den ursprünglichen Sinn zu verändern.
[1] DeJure.ORG: Grundgesetz Art. 144