"Klar müssen wir ihm was zum Essen geben! Wenn nicht, wäre das unterlassene Hilfeleistung!"
Nö. Unterlassene Hilfeleistung wäre es nur bei einer offensichtlichen Notlage. Jemand, der um Essen bettelt ist nicht unbedingt in einer Notlage. Wenn er jedoch anscheinend kurz vor dem Verhungern ist, dann ist man zur Hilfeleistung verpflichtet (aber auch nicht unbedingt dazu, ihm Nahrung zu geben; den Notarzt zu rufen, sollte reichen).
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Das ist so tatsächlich richtig und eigentlich war es auch geplant, die offensichtliche Notlage auszuarbeiten. Anscheinend ist sie mir aber dann doch vom Tisch gerutscht - mea culpa.
Ich werde den Artikel dahingehend bearbeiten. Worauf ich bei dem Beispiel allerdings hinaus wollte ist, dass die Ungewolltheit einer Situation uns nicht von der (moralischen) Verpflichtung befreit Verantwortung zu übernehmen. Die meisten Menschen würden dort auch intuitiv sicherlich zustimmen. Beispiele könnten hier auch ein nach seinen Eltern suchendes Kind im Einkaufszentrum sein. (Oder ein stark blutender Mensch)
Auch dort würde der Anruf eines Notarztes reichen, aber damit wäre ja in der Regel auch sichergestellt, dass man womöglich sogar alles in seiner Macht stehende getan hat.
Beste Grüße