Mein Bauch gehört mir – ist Abtreiben moralisch?

in #deutsch7 years ago (edited)

In Polen sind Ende März Zehntausende Menschen auf die Straße gegangen, um gegen eine weitere Verschärfung des Abtreibungsgesetzes zu demonstrieren. Allein in Warschau nahmen rund 55.000 Menschen teil.

Abtreibung und Selbstbestimmung der Frau haben auch in Deutschland eine lange Tradition. Schon 1872 wurde im Reichsstrafgesetzbuch der Schwangerschaftsabbruch unter Strafe gestellt, nachdem Papst Pius IX. 1869 Embryonen die volle Beseelung vom Beginn der Zeugung an zusprach.

Die 68er-Bewegung, die Verbreitung der Antibabypille, veränderte Einstellungen zur Sexualethik und der nachlassende Einfluss der katholischen Kirche in Deutschland änderten dann Mitte des vergangenen Jahrhunderts die Einstellung vieler Frauen und Männer zum Schwangerschaftsabbruch.


Foto: wikimedia.org | Demonstranten in Łódź, Polen

„Mein Bauch gehört mir!“

Diesen Kampfslogan gegen den Abtreibungsparagraphen wählte sich die Frauenbewegung der BRD, als sie in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts auf die Straßen ging, um die ersatzlose Streichung des Paragraphen 218 StGB zu fordern.

In Westdeutschland mussten Abtreibungen bis dato heimlich durchgeführt werden, was zur Folge hatte, dass Schwangerschaftsabbrüche nicht nur teuer, sondern nicht selten sogar lebensgefährlich waren. 1976 wurde durch den Gesetzgeber die Indikationsregelung eingeführt. Sie besagt, dass Frauen straffrei abtreiben dürfen, wenn ihr eigenes Leben gefährdet war (medizinische Indikation), das Kind Produkt einer Vergewaltigung war (kriminologische Indikation) oder die Mutter sich in einer sozialen oder psychischen Notlage befand (soziale Indikation).

Nach der Wiedervereinigung fand man 1995 den Kompromiss, der bis heute, mit Modifikation durch das Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes in 2010, Anwendung findet und in §218a im Strafgesetzbuch verankert ist.

Dieser juristische Dauerbrenner verdient es, dass man sich ihm einmal ausführlich und aus philosophischer und ethischer Sicht nähert. Und unsere Annäherung an das Thema beginnt mit einem (leicht abgewandelten) Gedankenexperiment von der US-amerikanischen Philosophin und emeritierten Philosophie-Professorin (MIT) Judith Jarvis Thomson.


Foto: pixabay.com

Der Geiger

Folgendes Szenario:

Wir wachen mühsam auf. Uns umgibt eine sterile Atmosphäre. Ein grelles Weiß dominiert den Raum. Wir hören ein leises, gleichmäßiges Piepen. Wenige Meter neben uns liegt ein offensichtlich bewusstloser Mann, der uns gänzlich unbekannt ist – wir sehen ihn zum ersten Mal.

Langsam erkennen wir, dass wir in einem Krankenzimmer, vermutlich in einem Krankenhaus liegen. Während wir an uns hinuntersehen bemerken wir, dass einige Schläuche aus unserem Körper herausragen. Die von unserem Blut rot eingefärbten Schläuche sind wiederum an eine Maschine angeschlossen. Und von dieser Maschine aus verlaufen identische Schläuche zur Person neben uns und versorgen sie mit Blut. Voller Panik rufen wir nach ärztlichem Personal, das daraufhin auch schleunigst in unseren Raum geplatzt kommt. Wir verlangen Aufklärung und erhalten sie auch:

Der Mann neben uns ist ein weltberühmter Geiger, der an einer tödlich verlaufenden Nierenkrankheit leidet. Er kann nur dann überleben, wenn sein Kreislauf an ein Kreislaufsystem einer anderen Person mit identischer Blutgruppe angeschlossen wird. Wir wurden gestern von einer Gruppe Menschen ins Krankenhaus geliefert, weil wir tatsächlich der einzige Mensch sind, der hierfür in Frage kommt.

Langsam dämmert es uns wieder. Die besagte Gruppe von Menschen (mutmaßlich Fans des Geigers) klingelte am gestrigen Abend bei uns und schlug uns mit einer Geige bewusstlos. Diese Erkenntnis teilten wir unmittelbar mit und das folgende Entsetzen beim ärztlichen Personal war groß. Die Ärzte, schockiert darüber, dass wir entgegen ihrer Auffassung nicht freiwillig hier sind, boten uns an, uns von der Maschine abzukoppeln. Allerdings, merkten sie mahnend an, würde das den direkten Tod des Geigers bedeuten. Doch wenn wir uns bereit erklären für neun Monate mit dem Mann verbunden zu bleiben, wird er genesen. Anschließend koppelt man uns von ihm ab und sein Leben wird nicht weiter gefährdet sein.

Was werden wir tun?

Wir sind in diesem Bild eine schwangere Frau und der bewusstlose Geiger ist unser ungeborenes Kind. Um die Ausgangslage zu verschärfen sind wir zudem auch noch gewaltsam (z.B. durch eine Vergewaltigung) in die Situation gerutscht.

Zugegeben: Die Geschichte ist ziemlich haarsträubend und nicht gerade aus dem Leben gegriffen und krankt wie immer bei solchen moralischen Dilemmata an einigen Detailfragen (der Geiger muss keine 18 Jahre erzogen werden). Aber es geht wie so oft ums Prinzip und nicht ums Detail, weshalb uns das Experiment in diesem Falle genügen muss.

Die Antwort auf die Frage, was wir tun werden beantwortet Frau Thomson übrigens wie folgt:

Es ist nett, wenn wir dem Geiger unsere Nieren zur Mitbenutzung bereitstellen, aber wir sind keiner Weise dazu moralisch verpflichtet!

Laut Thomson ist eine ungewollt schwanger gewordene Frau in einer vergleichbaren Lage wie beim unfreiwilligen Verbund mit dem Geiger. Und weil wir moralisch nicht dazu verpflichtet sind dem Geiger zu helfen, ist es die Frau gegenüber dem Embryo logischerweise ebenfalls nicht. Das Selbstbestimmungsrecht der Frau wiegt schwerer als die unfreiwillig eingegangene Verpflichtung gegenüber anderem Leben. Dieses sehr populäre Argument fand seine Klimax in der oben beschriebenen Frauenrechtsbewegung.

Allerdings begründet die Tatsache, dass eine Situation von uns ungewollt ist und dass wir uns ihr nicht stellen wollen, keinen prinzipiellen Einwand dagegen Verpflichtungen zu übernehmen. Als Beispiel sei der kurz vor der Verhungerung stehende Nahrungssuchende angeführt, der bei uns an die Tür klopft und um Essen fragt. Wir wären nach Thomson nicht verpflichtet ihm etwas zu Essen zu geben. Doch würden die meisten vermutlich da widersprechen und sagen: Klar müssen wir ihm was zum Essen geben! Wenn nicht, wäre das unterlassene Hilfeleistung!

Und womit? Mit Recht.

Das Gedankenexperiment hat einen entscheidenden Fehler, der es für unser Beispiel nicht anwendbar macht: Der Geiger ist ein erwachsener mit allen dazugehörigen psychischen und geistigen Fähigkeiten ausgestatteter Mensch. Der Embryo, um den es schließlich geht, hingegen nicht. Ist die Grundlage des unbedingten unantastbarem Lebensrecht immer noch auf ihn anwendbar?

Lasst uns die drei gängigsten Meinungen befragen!

Der Begriff der Menschenwürde (nach Kant)

Kant formuliert einen Embryo als ein mit aller Menschenwürde ausgestattetes Wesen. Wäre das nicht der Fall, so müsste man unweigerlich einen Zeitpunkt bestimmen, an dem im Mutterleib die Menschenwürde des Embryos beginnt. Da die Natur laut Kant aber weder das Selbstbewusstsein und deshalb auch die Freiheit nicht kennt, wählte er die eingangs formulierte Definition.

Er begründet die Freiheit des Embryos aus der Freiheit der Eltern heraus, da sie ihn (in ihrer freiwillig eingegangenen Ehe) freiwillig gezeugt haben. Wenn man das umformuliert hat man folgenden „Kantschen“ Grundsatz:

Nur jene Embryonen sind freie und mit voller Menschenwürde ausgestattete Menschen, die freiwillig und ehelich gezeugt wurden.

Klingt merkwürdig? Ist es auch.

Um Kant zu verstehen, muss man die Zeit verstehen, in der er gewirkt hat. Damals waren sexuelle Vergehen an Dienstmägden an der Tagesordnung und Abtreibung und Kindsmord gängige Praxis. Er plädierte mit seiner Aussage also dafür eben jene Embryonen (die aus Missbrauch heraus entstanden) abtreiben zu dürfen, da es sich hier um „eingeschlichenes“ Leben handelt – das Leben ist nicht in vollem Umfang frei.


Foto: pxhere.com

Doch heutzutage nach Kant zu argumentieren, auch wenn es sehr häufig geschieht, ist höchst problematisch. Zum einen gibt es natürlich unfreiwillig ehelich gezeugte sowie auch freiwillig unehelich gezeugte Embryonen. Zum anderen kann man hiernach ohne die Ehe nicht die Menschenwürde des Embryos bestimmen. Im (konsequenten) Umkehrschluss bedeutet das:

Die Tötung außerehelich gezeugter Kindern ist ebenso zulässig, wie der Mord an außerehelich gezeugten Erwachsenen.

Daraus folgt: Fehlt dem Embryo die Menschenwürde, fehlt sie natürlich auch dem schon geborenen Menschen.

Der Utilitarismus (nach Bentham)


Foto: wikipedia.org

Wenn man mit dem Utilitarismus argumentieren möchte, muss man sich folgende Fragen stellen:

  • Wie glücks- bzw. leidensfähig ist ein Embryo oder Fötus?
  • Was wiegt schwerer: Das Glück und das Leiden des Kindes im Mutterleib oder das Glück und das Leiden der Mutter?

Die klassische Grundformel des Utilitarismus besagt nämlich, dass eine Handlung genau dann moralisch richtig ist, wenn sie den aggregierten Gesamtnutzen (die Summe des Wohlergehens aller Betroffenen) maximiert.

Klärungsbedarf herrscht an erster Stelle mal beim Begriff des Embryos. Der Embryo ist insofern ein menschliches Wesen, als dass er der Spezies Homo sapiens angehört. Er ist allerdings kein Mensch im vollen moralischen Sinne, ihm fehlen die Personeneigenschaften.

Nach John Stuart Mill sind die geistigen Freuden höher zu bewerten als die körperlichen:

Lieber ein unzufriedener Sokrates als ein glückliches Schwein.

Dieser Logik folgend ist der mit (reichlich) Geist begabte Mensch eine wertvollere Sache als ein Neugeborener oder ein Pferd. Man spricht daher in der utilitaristischen Philosophie nur von einer Person, wenn es sich um einen komplexen Menschen handelt.

Im Präferenz-Utilitarismus geht man noch einen Schritt weiter und bewertet die komplexen menschlichen Wunschvorstellungen (Präferenzen) so hoch, dass sie unbedingt berücksichtigt werden müssen. Für Präferenz-Utilitaristen (nahezu alle modernen Utilitaristen sind hier einzuordnen) darf niemand eine Person töten – jedenfalls nicht, solange sie den dringenden Wunsch hat am Leben zu bleiben.

Da Embryonen die erforderlichen komplexen Absichten und Wünsche fehlen, die einen Menschen zur Person machen, gibt es für Präferenz-Utilitaristen nichts, das seine Tötung unter allen Umständen verbietet. Ein Fötus ist hier keine besondere Lebensform und unterscheidet sich (auch nach der Bildung eines Bewusstseins im Mutterleib) nicht von Rindern oder Schweinen, die wir gleichsam töten, um sie zu verspeisen.

Die Prämisse lautet hier:

Ein Fötus darf prinzipiell (auf jeder Entwicklungsstufe) getötet werden – jedenfalls dann, wenn es das Leiden der Mutter entscheidend mindert oder ihr Glück erheblich vermehrt.

Gegen diese Ansicht wird oft das Argument des Potenzials gehalten. Wenn man den Embryo nicht abtreibt, so wäre er eines Tages eine utilitaristische Person. Ist er damit etwa nicht auch eine potenzielle Person?

Doch leider ist diese Potenzialität ist kein maßgebliches moralisches Kriterium. In aller Deutlichkeit:
Macht es einen Unterschied, ob wir ein lebendes Huhn oder ein Ei in kochendes Wasser werfen?


Foto: pexels.com

Ein weiterer Einwand ist die mangelnde Folgenabschätzung des Utilitarismus.

Bereut eine Frau, die abtreibt, den Schritt später? Was sagt der männliche Erzeuger dazu? Wird durch die Abtreibung die Beziehung nicht doch schwerer belastet, als zuvor gedacht? Man kann hier mit einem allgemeinen Lebensrisiko argumentieren. Sicherlich sind die Einwände allerdings kein Argument für ein generelles Abtreibungsverbot.

Doch einen sehr starken Einwand gibt es schon noch:

Wenn es richtig ist, dass einem Fötus kein absoluter Schutz zugesprochen werden kann, weil er keine komplexen Absichten und Wünsche hat und damit auch keine Person ist – gilt das Gleiche dann nicht auch für einen neugeborenen Säugling?

Tatsächlich vertreten viele Präferenz-Utilitaristen die Ansicht, dass der unbedingte Lebenswert eines Kleinkindes erst ab dem zweiten Lebensjahr einsetzt. Natürlich sprechen sich diese Philosophen nicht dafür aus, dass Kleinkinder bis zum zweiten Lebensjahr ohne schwerwiegendes Motiv getötet werden dürfen. Allerdings begründet sich das nicht im Wert der Person an sich, sondern mit den sozialen Folgen, da Kinder einen sehr großen Wert für Eltern und Familie darstellen.

Und selbst, wenn sie das nicht tun, so haben sie als Hilfsbedürftige zumindest ein Anrecht auf den Schutz der Gesellschaft. Doch erfährt diesem Schutz im Utilitarismus der gleiche Stellenwert wie der Tierschutz.

Als letztes wird dann noch die Verrohung der Gesellschaft, die das praktiziert, angeführt. Leider ist das auch keine allzu starke Begründung für den Schutz von Kleinkindern. Hier liegt das große Problem des Präferenz-Utilitarismus.

Intuitive Moral (nach Hauser)

Der besprochene Utilitarismus liefert uns für die Abtreibungsfrage eine ganz klare Position, doch haben wir (berechtigterweise) mit den erzeugten Konsequenzen Probleme. Intuitiv ist uns klar, dass der Mangel an unbedingten Lebensschutz für Kleinkinder bedenklich ist.

Intuition ist übrigens in der Philosophie ein Begriff, der für Ablehnung sorgt, da Gefühle von Mensch zu Mensch unterschiedlich, von unserer Stimmung abhängig und damit für die Philosophie unzulässig sind. Wir wollen rational begründen und durch logische, transparente Gedankengänge nachvollziehbar sein. (Ein Derivat des Loslösungskampf von der Kirche)

Doch lässt sich schnell aufzeigen, dass Körper und Geist auch in der Philosophie nicht voneinander zu trennen sind. Genauso wie Unterbewusstsein und Bewusstsein in der Psychologie.

Wir müssen uns also die Frage stellen, ob es sinnvoll ist Gefühle unberücksichtigt zu lassen, weil sie nicht ins Begründungsschema passen? Soll das Gefühl der Gerechtigkeit oberste Prämisse sein? Wenn das Haus einer Frau brennt und sich darin ihr Säugling und der mehrere Jahre alte Hund befinden – soll sie wirklich aus Fairnessgründen den Hund retten, weil er stärker ausgeprägte Präferenzen hat?

Wenn wir nicht komplett gegen unsere Natur handeln wollen, kommen wir um unsere Intuition nicht vorbei, da unsere Moralphilosophie Werte braucht.

In unserer Diskussion macht sich das in der gefühlten Bedeutung des frühen menschlichen Lebens bemerkbar, denn sie ist abhängig von dem Wert, den ihm die Mutter, der Vater und andere Angehörige beimessen. Die Entwicklung des Fötus verstärkt diese Bindung im Regelfall. Je mehr sich das Kind im Mutterleib bemerkbar macht (z.B. durch Bewegung), desto stärker sind die Eltern und Außenstehende zu ihm hingezogen.

Der nächste qualitative Sprung erfolgt nach der Geburt. Der Fötus ist das erste Mal biologisch eigenständig und seine komplette Lebensumwelt ändert sich. Die Weiterentwicklung des Hirns nimmt ungeahnte Ausmaße an und auch für die Eltern eröffnet sich mit der Geburt eine neue Dimension der emotionalen und persönlichen Bindung. Kaum eine Mutter wird sagen, dass die Bindung nach der Geburt die genau gleiche Dimension hat wie zuvor.


Foto: pixnio.com

Unsere (moralische) Empfindlichkeit ist also eine Frage der sinnlichen Erfahrungen und der Phantasie, die mit unseren Gefühlen befeuert wird. Die Betrachtung der Abtreibungsfrage mithilfe der Intuition liefert uns zwei Korrekturen zum Utilitarismus:

  • Die Abtreibung wird umso problematischer, je später sie erfolgt
  • Neugeborenen und Kleinkindern wird ein unbedingtes Lebensrecht zugesprochen, da ihr Leben intuitiv als gleichwertiges menschliches Leben gilt

Wenn man die erste Korrektur betrachtet, muss man feststellen, dass so gesehen die Grenze von drei Monaten, in denen die Abtreibung in Deutschland straffrei gestellt wird, sehr sinnvoll ist. Auch, wenn der Unterschied zwischen dem 91. und 92. Lebenstag gering ausfällt, so lässt sich doch sagen, dass nach drei Monaten eine natürliche Grenze erreicht ist, bis zu der ein Leben ohne Bewusstsein sinnvoll verwendet werden kann.

Unser Recht auf Leben beginnt also nicht beim Zeugungsakt.

Deshalb ist es auch nicht einzusehen, warum Embryonen bis zum dritten Monat nicht abgetrieben werden dürfen. Doch es ist auch klar, dass es immer problematischer wird, je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist. Wer im siebten Schwangerschaftsmonat erfährt, dass das Kind mit einer körperlichen oder geistigen Schwerstbehinderung auf die Welt kommen wird und sich der Pflege nicht gewachsen fühlt, ringt sich eventuell zu einer Abtreibung durch.

Bisher komplett außer Ansatz kam auch die Tatsache, dass mit Austragen und Gebären des Kindes die Sache nicht erledigt ist. So ein Kind will nämlich erzogen werden und man bindet sich dadurch natürlich länger an das Leben des Kindes, als das im eingangs erwähnten Gedankenexperiment der Fall ist. Gerade wenn das Leben des Kindes im geistigen Dämmerzustand oder in Abhängigkeit von lebenserhaltenden Maschinen verlaufen wird, kann das Zusammenleben zu einer Belastungsprobe werden.

Noch schwerer wiegt so eine Entscheidung, wenn man das Ganze erst nach der Geburt feststellt. Ein Säugling mit Herzfehler, der sein Leben nur stationär an einer Maschine angeschlossen verbringen kann? Hier muss man erwähnen, dass die utilitaristische Gleichung grausam aber ohne Alternative ist. Welchen anderen Maßstab soll man in solchen Fällen anlegen, außer, dass Eltern ihren Moralsinn und die daraus abgeleiteten Wünsche und Absichten abwägen?

Die gleiche Frage ist es, die wir uns in meinem anderen Artikel zur Sterbehilfe gestellt haben. Unter welchen Umständen ist es moralisch vertretbar Leben zu nehmen?

Norbert Hoerster begründet in seinem Buch „Ethik des Embryonenschutzes – Ein rechtsphilosophischer Essay“ das Menschenrecht auf Leben auf der Annahme, dass auf einer fundamentalen ethischen Ebene einzig das Überlebensinteresse eines Individuums als Grund für die Zuschreibung eines Lebensrechtes gelten kann.

Überlebensinteresse basiert auf einem (tatsächlichen oder mutmaßlichen) Wunsch eines Wesens W, der sich auf eine von W für die Zukunft erwartete Erfahrung bezieht … [Das] setzt offensichtlich voraus, dass W in der Lage ist, sich selbst überhaupt als im Zeitablauf identisch zu erfahren, … also über das verfügt, was wir als ein Ichbewusstsein bezeichnen können.

Da ein Embryo das (Überlebensinteresse) nicht hat, ist ihm auch kein Lebensrecht zuzusprechen.

(Was die eingangs gestellte Frage nach der Anwendbarkeit der Grundlage des unantastbaren unbedingten Lebensrechts auf einen Embryo beantwortet)

Obwohl wir Menschen erst einige Zeit nach unserer Geburt ein Überlebensinteresse entwickeln, plädiert Hoerster für die Festlegung der Geburt als Grenze für das unbedingte und unantastbare Lebensrecht, eben weil eine spätere Grenzlinie fatale Folgen für den Lebensschutz von Kindern hätte. Aber auch Hoerster gesteht dem Embryo einen schlichten Lebensschutz zu, der sich daraus ergibt, dass wir Leben an sich wertschätzen.

Ich hoffe ich konnte euch mit meinem Artikel zum Nachdenken anregen und etwas mehr Licht ins Dunkle bringen, da diese Diskussion doch häufig recht unsachlich abläuft. Ich freue mich auf die Diskussion im Kommentarbereich! Wenn ihr Themen habt, die von mir mal angesprochen werden sollen, schreibt es einfach unten rein – vielleicht wird das ja eine Serie ;)

Beste Grüße!

Zu meinen Quellen:

Marc Hauser Norbert Hoerster Richard David Precht Spektrum.de Srf.ch Zeit.de Wikipedia.org

Sort:  

@alexanderbraun you were flagged by a worthless gang of trolls, so, I gave you an upvote to counteract it! Enjoy!!

Vielen Dank @alexanderbraun für diesen interessanten Artikel.
Ich habe erst vor Kurzem in der aktuellen GEO-Zeitschrift einen Artikel über El Salvador gelesen, wo es um Frauen ging, die wegen Schwangerschaftsabbruchs im Gefängnis sitzen. El Salvador hat eines der rigidesten Abtreibungsgesetze der Welt dank Unterstützung der Kirche und der amerikanische Pro-Life-Organisation. Abtreibung ist dort unter allen Umständen verboten. Selbst in Fällen von Vergewaltigung, Kindesmissbrauch und bei Gefährdung der Mutter. Das führt gerade bei Fehlgeburten schnell zu Fehlurteilen.
Beispielsweise wurde unter anderem die Geschichte der Theodora erzählt. Sie war 24 hatte ein Kind und war Putzfrau. Auf einer Busfahrt wurde ihr Bus - wie es in El Salvador nicht unüblich ist, wenn der Busfahrer kein Schutzgeld zahlt - von den Mara Salvatrucha überfallen. Dabei wurde ihr von einem Angreifer in den Bauch getreten. Tage danach brauch sie auf der Arbeit zusammen und rief den Notarzt. Der kam nicht. Als sie wieder aufwachte erblickte sie zwei Polizisten und eine Blutlache. Sie erfährt, dass ihr Kind tot ist und wird festgenommen. Die Zeitungen berichten, dass wieder eine Babymörderin gefasst wurde. Ihre Eltern und ihr Sohn erfahren davon und werden zu Ausgestoßenen im Ort und selbst in der eigenen Großfamilie. Theodora kommt vor Gericht. Sie wird aber selbst nicht angehört und entlastendes Material wird nicht zugelassen. Sie wird zu 30 Jahren wegen heimtückischen Mordes verurteilt. Im Gefängnis gehört sie zu der untersten Schicht, die nicht einmal Geld verdienen darf, wie andere Gefangene. Sie gehört zu den mataniñas - Kindsmörderinnen, die von den anderen Frauen geschlagen, ausgebeutet und vergewaltigt werden.
Die AREAN-Politiker wollen die Strafe für Abtreibung sogar auf 50 Jahre anheben. Damit würde man für eine Abtreibung länger im Gefängnis sitzen, als für Raubmorde oder Vergewaltigungen mit Todesfolge.

Der Artikel ist interessant, erschreckend und beklemmend zugleich. Wer ihn lesen möchte, sollte sich die GEO (Ausgabe 05 2018) kaufen.

Ich bin der Meinung einer Frau sollte es selbst überlassen sein, ob sie abtreibt oder nicht. Es ist nicht so, dass es Frauen gibt die eine Abtreibung nach der anderen machen, weil sie zu faul zum Verhüten sind. Das macht man nicht einfach so, wie man mal eine Aspirintablette nimmt, wenn man Kopfschmerzen hat. Daher finde ich auch, das Ärzte, die Abtreibungen durchführen auch auf ihre Homepage schreiben dürfen, dass sie Abtreibungen durchführen. Darin sehe ich keine Werbung, sondern lediglich eine Information.

Wow - das ist eine zugleich erschreckende und beängstigende Geschichte.

Ich bin der Meinung einer Frau sollte es selbst überlassen sein, ob sie abtreibt oder nicht. Es ist nicht so, dass es Frauen gibt die eine Abtreibung nach der anderen machen, weil sie zu faul zum Verhüten sind. Das macht man nicht einfach so, wie man mal eine Aspirintablette nimmt, wenn man Kopfschmerzen hat. Daher finde ich auch, das Ärzte, die Abtreibungen durchführen auch auf ihre Homepage schreiben dürfen, dass sie Abtreibungen durchführen. Darin sehe ich keine Werbung, sondern lediglich eine Information.

Würde ich genau so unterschreiben.

Das Beispiel mit dem Herzfehler ist unglücklich gewählt. Die Medizin ist so weit, daß diese Kinder deutschlandweit so gut behandelt werden können, daß sie (fast alle) ohne größere Schwierigkeiten das 2. und 3. Lebensjahrzehnt erreichen und überstehen. Sehr extreme Fälle entwickeln neurologische Problematiken, aber das ist zur Zeit der Geburt nicht vorauszusehen.
Möglicherweise haben Kinder, deren Mütter in der Schwangerschaft Alkohol konsumiert haben, trotz gesunden Herz-Kreislauf-Systems mehr Probleme in ihrer Entwicklung.

Ich tu mich mit der Frage schwer, was mit Frühchen ist, die ab der 22. Woche (oder ist es aktuell sogar schon die 21. Woche) "gezwungen" sind, zu überleben. Auch hier hat die Medizin weitreichende Entwicklungen gemacht.

Medizin ist heute vor allem Technik und Geschäftemacherei. Die Ethik bleibt da eh auf der Stelle.

Ich gebe zu, dass ich die medizinischen Fortschritte bei der Wahl des Beispieles wenig bedacht habe und lediglich den subjektiven Gedanken und die Veranschaulichung im Sinn hatte.

Habe, angestoßen durch deinen Kommentar, mal ein paar Seiten im Netz zum Teilgebiet angeborene Herzfehler durchgelesen und auch interessante Anstöße für weitere Beiträge erhalten. Leider ist die Bewertung der Lebensqualität dieser Kinder noch nicht statistisch erhebbar, da sie ja erstmal heranwachsen müssen. Sehr schwere Herzfehler stellen aber nach wie vor ein großes Risiko (mehrere Operationen im Kindesalter und psyschiche Belastung der Eltern) dar.

Es ist auch fraglich, wie stark diese Menschen im späteren Leben dadurch eingeschränkt werden. Eine voll leidfähige Person bewertet sein Leben dann vielleicht sogar abseits der 25 als Qual. Ein Freund von mir kam als sehr extremes Frühchen auf die Welt und war schon in der Grundschule ständig im Krankenhaus (Nierenversagen, Leber- und Herzprobleme). Meistens sah er nicht so glücklich aus.

Danke für deinen Kommentar!

Die psychische Belastung ist auf jeden Fall da, diese Kinder oder Erwachsenen sind auch nicht per se gesund, nur weil sie jetzt länger (über)leben.

Nach einem differenzierten Artikel, der das Für und Wider und die vielen Schattierungen und Ambivalenzen aufzeigt, einfach mal nen Kommentar mit "Ich habe recht und alle anderen sind einfach böse." posten. Das Anliegen der Aufklärung scheint sich doch als ein etwas komplizierteres Unterfangen herauszustellen. :-D

Ich musste auch, angesichts einiger Kommentare, ein wenig schmunzeln. Habe mich nach ausführlicher Diskussion mit mir selbst aber dann doch dazu entschlossen, diese Meinungsfestungen unkommentiert stehen zu lassen :D

Liebe Grüße (vom Flughafen Tegel)

"Klar müssen wir ihm was zum Essen geben! Wenn nicht, wäre das unterlassene Hilfeleistung!"
Nö. Unterlassene Hilfeleistung wäre es nur bei einer offensichtlichen Notlage. Jemand, der um Essen bettelt ist nicht unbedingt in einer Notlage. Wenn er jedoch anscheinend kurz vor dem Verhungern ist, dann ist man zur Hilfeleistung verpflichtet (aber auch nicht unbedingt dazu, ihm Nahrung zu geben; den Notarzt zu rufen, sollte reichen).

Das ist so tatsächlich richtig und eigentlich war es auch geplant, die offensichtliche Notlage auszuarbeiten. Anscheinend ist sie mir aber dann doch vom Tisch gerutscht - mea culpa.

Ich werde den Artikel dahingehend bearbeiten. Worauf ich bei dem Beispiel allerdings hinaus wollte ist, dass die Ungewolltheit einer Situation uns nicht von der (moralischen) Verpflichtung befreit Verantwortung zu übernehmen. Die meisten Menschen würden dort auch intuitiv sicherlich zustimmen. Beispiele könnten hier auch ein nach seinen Eltern suchendes Kind im Einkaufszentrum sein. (Oder ein stark blutender Mensch)

Auch dort würde der Anruf eines Notarztes reichen, aber damit wäre ja in der Regel auch sichergestellt, dass man womöglich sogar alles in seiner Macht stehende getan hat.

Beste Grüße

Sehr ausführlicher und guter Beitrag! Upvote / Follow incoming. Beste Grüße aus Paderborn

Abtreibung ist Mord!

Klar und deutlich!!

Geburtenkontrolle gab es immer - jedenfalls bevor der Abrahamismus nach Europa übergeschwappt und uns mit Feuer und Schwert aufgezwungen wurde. Entweder Völker wie die Kelten haben bei stark anwachsender Bevölkerung einen Jahrgang ausgewählt, der die ganze Jugend hindurch verwöhnt wurde, aber ab Erreichen der "Großjährigkeit" die Gegend verlassen mußte und nie wiederkommen durfte. Das waren meist jene Truppen, die in Rom so gefürchtet waren, weil sie einfielen und plünderten - sie hatten ja nichts, wo sie seßhaft waren. Dazu kam uraltes Wissen über Verhütung und natürlich ebenso Abtreibung. Schon im alten Griechenland gibt es Aufzeichnungen über Pflanzen und Gymnastik, um unerwünschte Schwangerschaften zu beenden. Dazu kamen in allen alten Völkern die Kindesweglegungen nach der Geburt bei Verunstaltung oder offensichtlicher Schwäche. Man setzte sie aus, die Ressourcen waren knapp, man zog nichts groß, das nicht lebensfähig war und die Sippe unterstützen konnte. Alle Frauen, die sich mit Geburtenregelung etc. auskannten, wurden ja als "Hexen" verbrannt zu einem Zeitpunkt, als in Mitteleuropa eine kleine Eiszeit anbrach und die Kirche als größter Grundbesitzer mehr Arbeitskräfte benötigte. Bis dahin hatte jede Frau im Schnitt genau 2 Kinder - und das wohl kaum durch höhere Mächte. Erst nach der Hexenverfolgung schnellten die Geburtenzahlen auf bis zu 16 Kinder pro Frau hoch und die Verdammnis kam sogar über jene, welche Frauen bei Geburten ein schmerzlinderndes Mittel geben wollten. Da der Sündenfall durch eine Frau kam, solle sie auch leiden ... .Über Geburt und Tod bestímmt das Individuum, das geht keinen Staat etwas an oder auch keine Sekte. Geburt und Sterbehilfe ist die Sache des Einzelnen !

Was ist mit uns los , dass wir sowas wie abtreibung noch zulasen?
Mord ist immer noch Mord.

Interessanter Beitrag. Gerade aus, bei mir, gegebenen Anlass. In meinem Bekanntenkreis wurde eine Dame genau vor diese Wahl gestellt. Es wurde bei dem Embryo eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit für Down-Syndrom in Kombination mit einem Herzfehler festgestellt.
Ich habe in der Zeit bewusst nicht mit ihr gesprochen. Weil ich diesbezüglich eine nicht besonders feinfühlige Meinung habe. Für mich ist Leben, Eigenständigkeit. Ein Kind lebt sobald es das erste mal selber atmet, isst und scheißt. Davor ist es abhängig von der Mutter. Und es ist an der Mutter zu entscheiden ob sie sich nach der gelösten körperlichen Abhängigkeit einer Emotionalen Abhängigkeit aussetzen möchte.
Den ganzen „Abtreibung ist Mord“ Typen hier, sei nur eines gesagt, ich verstehe eure Sichtweise. Ich kann sie nur für mich nicht als richtig empfinden.

Absolut richtige Herangehensweise. Die Selbstbestimmung der Frau muss in unserer heutigen Gesellschaft schwerer wiegen, als das potenzielle Leben, das in ihr heranwächst. Selbst, ob es gewollt war oder nicht, sollte da für die Betrachtung durch Externe keine erhebliche Rolle spielen.

Magst du mir verraten, wie sie sich entschieden hat?

Sie hat sich gegen das Kind entschieden.

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