Da Kryptowährungen keine Zahlungsmittel sind gehe ich davon aus, dass du Steuern erst entrichten musst, wenn du diese auch tatsächlich in Euro umwandelst. Wenn die Haltefrist eingehalten wird, sollte es keine Probleme geben. Bei kurzer Haltedauer öffnet das Finanzamt die Brieftasche und greift rein.
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