Tobis Kryptoportfolio #9: Der Tod und die Steuer. So versteuerst du Kryptowährungen richtig.

in #deutsch7 years ago (edited)

Hallo liebe steemians,

wer kennt nicht den Spruch von Bejamin Franklin "Nur zwei Dinge auf dieser Welt sind uns sicher: Der Tod und die Steuer. Dieser Spruch Trift leider auf Kryptowährungen zu. Kryptowährungen müssen zumindest in Deutschland in der Steuerklärung unter gewissen Umständen mit angegeben werden.

Die digitalen Währungen sind zwar nicht als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt, müssen jedoch bei Veräußerungen (Verkauf von digitalen Währungen), versteuert werden. Sie werden zurzeit als gewöhnliche immaterielle Wirtschaftsgüter behandelt und unterliegen somit dem Ertragssteuerrecht. Zudem muss beachtet werden, ob der Handel von Kryptowährungen geschäftlicher oder privater Natur ist. Weiterhin spielt bei Kryptowährungen die Zeit eine ganz besondere Rolle.

Wann muss ich steuern entrichten?

Das kommt darauf an. Man unterscheidet vier Varianten.

1. Spekulation ohne den eigenen besitzt von Kryptowährungen

Wenn du als Privatanleger auf verschiedenen Krypto-Handelsplattformen z.B. über Optionen, auf fallende oder steigende Kurse Wettes (siehe z.B. Handelsplattform IQ-Option), musst du grundsätzlich immer die Abgeltungssteuer als auch den Solidaritätszuschlag bezahlen. Somit bist du auch dazu verpflichtet, deine Gewinne bei deiner Steuererklärung anzugeben, gesetzt dem Fall, dass dein Anbieter die Informationen nicht selbst ans Finanzamt übergibt.

2. Besitz von Kryptowährungen mit einer Haltefrist kleiner als ein Jahr.

Wenn du als Privatanleger in Kryptowährungen investierst und diese weniger als ein Jahr lang hältst, dann gilt deine Investition als privates Veräußerungsgeschäft nach §23 Estg. Somit musst du in diesem Fall gemäß deinem persönlichen Steuersatz, steuern entrichten. Ein Gewinn von unter 600 Euro ist dennoch steuerfrei. Hier ist nur zu beachten, dass diese Freigrenze für alle privaten Veräußerungsgeschäfte gilt, nicht nur für Kryptowährungen.

Wie bei Aktien auch, können Verluste als auch Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften der letzten Jahre abgezogen und mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden.

3. Besitzt von Kryptowährungen mit einer Haltefrist länger als ein Jahr!

Wenn du vor mehr als einem Jahr in Kryptowährungen investiert hast und du damit keinen gewerblichen Zweck verfolgst, sind keine Steuern zu entrichten (steuerfrei). Denn bei einer Haltefrist von länger als einem Jahr, wird nach deutschem Steuerrecht deine Investition als Spekulationsgeschäft gezählt.

4. Krypto-Händler, Miner und gewerbetreibende

Hinter dem Schürfen von Kryptowährungen (Mining) oder dem professionelle Handel von Kryptowährungen steckt ein gewerblicher Zweck. Somit wird dies als Gewerbe angesehen und muss entsprechend versteuert werden. Erfolg das Gewerbe in Deutschland müssen die Gewinne und Verluste ausgewiesen werden. Neben der zu entrichteten Einkommensteuer oder Körperschaftssteuer kann zudem die Gewerbesteuer anfallen.Diese vier Varianten stellen den groben Überblick dar. 

Ich hoffe dir hat dieser Beitrag hat die gefallen. Falls du fragen zum Thema hast, hinterlasse einfach einen Kommentar. 

Hinweis

Um sicherzustellen das man später keine Probleme mit dem Finanzamt bekommt, sollte man nicht auf ein Beratungsgespräch bei einem Steuerberater verzichten. Diese können viele Fragen schnell und relativ sicher beantworten. Für den Hinweis möchte ich in diesem Zusammenhang dem User @jensvoigt für seinen Kommentar danken.

#8: Bitcoin im Sturzflug << >> #10: U.CASH ein neuer Stern

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Danke dir für die hilfreichen Informationen! :-)

Zu Punkt 4.:
Da ich ja gerade mit zwei Minern angefangen habe frage ich mich:

  • Wie genau wird es das FA wohl nehmen mit den aktuellen Kursen? Jeden Tag genau in eine EÜR zu dokumentieren wird etwas aufwändig. Bei meinen Kleinbeträgen würde ich jetzt einfach mal eine Woche als Zeitrahmen setzen zur Doku der geminten Coins.
  • Was macht man wenn der Kurs sich ändert? Gehe davon aus, dass ist nur bei Verkauf (Gewinn / Verlust) oder Privatentnahme (selbstkosten - tja wie berechnet man die Selbstkosten beim Mining) relevant.
  • Wo liegen die Grenzen bei der Privatentnahme?

Sorry viele Fragen , aber Du hast ja drum gebeten :) Und nein ich erwarte keine Steuerberatung (die darf man hier ja nicht geben) - einfach einen Erfahrungsaustausch

Sofern du ein Kleingewerbe betreibst reicht es eigentlich aus eine Einnahmen und Ausgabenliste in Form einer Excel Tabelle aus. Ob man die Transaktionen jetzt täglich oder Wöchentlich aufschreiben sollte, kann ich dir so jetzt nicht genaue sagen. Ich denke bei den Kleinstmengen die da gemacht werden, sollte das fürs Finanzamt ausreichen. Notfalls kann man auch auf die Historie aus dem Wallet heranziehen.

Da du deine Bitcoinanteile ja nicht jedes mal veräußerst musst du dir über die Änderung des Kurses keine Sorgen machen. Sobald du eine Entnahme machst (Umtausch in Euro) hast du deinen Gewinn realisiert und musst darauf dann steuern entrichten. Selbstkosten sind im Grunde die Stromkosten und die Abschreibung deiner Miner.

Die Selbstkosten an sich sind mir klar, hatte mich da nicht präzise ausgedrückt. Wenn ich coins entnehme (das sollte ich ja zu Selbstkosten dürfen) - wie verrechne ich die am einfachsten. Ich müsste ja eigentlich die Produktionskosten per Währung nehmen, da sich die coins ja unterschiedlich aufwändig minen lassen. Gibt es da schon eine Bestpractice um es nicht zu verkomplizieren?

Die Stromkosten kannst du auf das Jahr hochrechnen. Wenn du eine Entnahme machst z.B. einmal im Jahr würde ich einfach in einer Excel-Tabelle diese beiden Daten aufschreiben, voneinander Abziehen und den Rest dem Finanzamt über eine Einnahmen und Ausgabenliste mit Angeben. Wie die Praxis in der Realität aussieht weiß ich leider nicht, da ich selbst kein Bitcoin-Mining betreibe.

Danke dir für die hilfreichen Informationen! :-)

Für mich stellt sich folgende Frage, wie die nachfolgende Situation zu behandeln ist.
Z.b. hat man 70 Euro in ein Steem Konto Investiert, um seine Reichweite zu erhöhen.
Nach einiger Zeit hat man Steem im Wert von 155 Euro zu einer anderen Plattform transferiert. Von dort hat man sich 75 Euro auszahlen lassen und den Rest in eine andere Kryptowährung getauscht.
So wie ich das verstanden habe wäre das dann ein Spekulationsgeschäft und man müsste 5 Euro als Gewinn beim FA anmelden. Wäre das so richtig?

Im Prinzip ist das richtig. Wenn "nach einiger Zeit" weniger als ein Jahr bedeutet, ist das richtig.

Vielen dank für diese tollen übersichtlichen Post. Ich konnte etwas für mich mitnehmen! ;)
Upvoted.

Danke dir.

Bitte :)
Kann ich dich mal fragen woher du so viel steem power hast?

Hatte mir mal 1000 Steem für unter einem Euro gekauft gehabt.

Ok danke für dir antwort :)

Sehr gut zu wissen, falls hieraus irgendwann mal Gewinne abspringen sollten (ist wahrscheinlich für mich noch sehr lange hin).
Auf jeden Fall schon mal gespeichert :)
Gruß, Tom

Danke dafür....viele wissen glaub ich garnicht das Steuern anfallen können....und enden dann wie ein gewisser Uli H. im Knast wegen Steuerhinterziehung(im schlimmsten Fall).
Steuern nachzahlen kann aber auch schlimm werden,was bei Kleinanlegern dann wohl eher der Fall ist....Sehr schön geschrieben....Gruss

Ich hatte noch nie das Vergnügen, aber ich glaube wenn es das Finanzamt auf einen abgesehen hat, werden die immer etwas finden, was nicht korrekt ist. Eine Steuernachzahlung ist nie schön.

Ja da kann man von ausgehen...
Wenn du einmal Steuererklärung abgegeben hast bist du eh am Arsch oder?

Ich habe bisher immer was zurück bekommen. Konnte immer genug absetzen. Für 2017 muss ich richtig Tief in die Tasche greifen.

: resteem :) sollten mehr Leute lesen

Sehr nützlich 😀 Danke schön

Dank schön!
Bezuglich Steemit muss man sich als Freiberufler (Bloger) angemeldet haben. Weisst du vielleich wie mann die Steuer zahlt? Teil von den Annahmen bleiben hier als SD ... ob sie auch versteuert werden?

Danke schön!

Als Freiberufler musst du die Einkommensteuer entrichten. Das muss einfach unter den Einkunftsarten in der Steuererklärung angegeben werden. Ich weiß aber nicht ob man als Freiberufler einen steemit Blog betreiben kann, da sich der Blog bei steemit von den Einnahmen zu einem normalen Blog unterscheiden.

Ich mag Punkt 3:) Hodl !!

Den Punkt drei, mag ich auch am liebsten. Wenn es das doch auch nur auf Aktien geben würde. Gibt es ja leider nicht mehr.

Danke für Diese Info !
Schön das auch mal jemand dieses leidige Thema anspricht.

Zu Punkt 2: Wenn ich also unter den 600€ Gewinn bleibe, zb wenn ich 500€ einzahle, der Kurs sich verdoppelt und ich dann die 1000€ raus nehme, bleibe ich steuerfrei? Zahle ich aber zb 1000€, nehme 2000€ wieder raus, muss ich das versteuern?

Alles was über den Freibetrag von 600€ hinausgeht, muss versteuert werden. Deine Annahme ist richtig.

Danke :-)

Schöne Übersicht. Danke für den Beitrag!

Ein sehr informativer und übersichtlicher Beitrag - vielen Dank!
Mir fehlt jedoch der Hinweis, dass man bei Unklarheit sicherheitshalber einen Steuerberater aufsuchen sollte. Viele von denen sind schon recht fit darin - und glaubt mir, ihr seid nicht die ersten, die mit dem Thema bei den Beratern auftauchen. Falls doch, geht bitte zum nächsten!

Danke für den Hinweis. Füge ich gerne noch hinzu.

Kannst du mir sagen, wie Steemit Einnahmen zu versteuern sind? Ich konnte dazu auch nach langer Recherche noch keine klaren Aussagen finden. Muss ich keine Steuern zahlen, wenn ich meine post und curation rewards einfach über ein Jahr halte? Oder zählen die rewards als Mining? Oder werden sie wie Einnahmen aus einem Blog behandelt (aber dann zu welchem Euro-Kurs)?

Wenn du einen Betrag X in steem investiert hast und diese nach einem Jahr wieder verkaufst musst du auf deine getätigte Investiton keine Steuern zahlen. Du müsstest Steuern zahlen, wenn du durch das Schreiben von Beiträgen steem generierst (Mining).

Das fällt dann unter ein Gewerbe. Dazu müsste man ein Gewerbe bei deiner zuständigen Kreisverwaltung anmelden um wirklich sicher zu gehen. Es gibt speziell für den Fall von steemit noch keine explizite Regelung.

Ich gehe daher davon aus, dass hinter dem Schreiben von Beiträgen eine Gewinnerzielungsabsicht steckt und somit als Gewerbe gilt und steuerpflichtig wird, sobald Gewinne realisiert werden (Gewinne realisieren = Tausch von Steemit in Euro). Die Jahresregel findet leider nur bei investiertem Kapital (Spekulationsgeschäft) Anwendung.

Danke für deine Antwort! Das hatte ich schon befürchtet.. Ein Gewerbe habe ich sogar angemeldet, auch für "Einnahmen aus Betrieb von Websiten", darunter wird Steemit ja wohl auch fallen, da es ja als Social-Media-Plattform eine Art Erweiterung meiner Website ist.

Wenn ich also dieses Jahr meine Steem in Steem Power, Steem und SBD belasse und nicht in Euro umtausche, muss ich diese Einnahmen dann gar nicht angeben, oder?

Normalerweise nicht, da ja keine Gewinne realisiert wurden.

Sehr guter Beitrag! Danke für die Tips!

Ich frage mich jedoch, wann ich die Steuern z.B. bei IQ Options abführen muss. Erst wenn ich was auszahlen lasse oder muss man sowas dann jedes Jahr angeben.

Und muss man hier bei Umwandlung von SBD in Euro auch angeben?
Ich bin noch nicht lange dabei und daher bin ich sehr dankbar das hier jemand auf die Steuerlichen Belange hinweisst :).

Evtl. hast du hier einige vor Steuerhinterziehung bewahrt :D

Cheers

In dem Jahr in dem du dich bei IQ-Option ausbezahlen lässt, musst du das beim Finanzamt angeben. Da werden dann gemäß dem Aktiengesetzt (darunter fallen auch Optionen) die Kapitalertragssteuer (25%) und der Solidaritätszuschlag fällig.

SBD ist wie steem auch eine Kryptowährung sofern diese durch Beiträge generiert wurden müssen diese Angegeben werden. Hast du selbst in SBD über eine Börse investierst und bewahrst die hier in deinem Wallet auf, kannst du die nach einer Haltefrist von einem Jahr ohne die Abgabe von Steuern wieder verkaufen. Wurde SBD über das Schreiben von Beiträgen erzeugt, müsstest du theoretisch ein Gewerbe anmelden und die Gewinne angeben, sobald diese realisiert wurden.

Sehr geehrter Herr @drtobi18,

wir möchten Sie auf folgendes hinweisen:

ob der Handel von Kryptowährungen geschäftlicher oder privater Natur ist.

Wenn Sie nicht die Absicht haben vorsätzlich und nachweisbar Geld zu verschenken, sondern eine gewisse Gewinnerzielungsabsicht hinter Ihrem Handeln steckt, dann ist es nicht privater Natur.

Bitte achten Sie darauf Ihre Steuererklärung einzureichen und keine Gewinne zu unterschlagen.

Mit freundlichen Grüßen,

i.A. Udo Unbeliebt

Wer unterschlägt hier Gewinne? Fürs Finanzamt mache ich nur Verluste (;

Sehr geehrter Herr @drtobi18,

vielen Dank für Ihre Antwort. Im Falle von Verlustvorträgen erhalten Sie natürlich alle Vorzüge des mittelgroßen Steuervermeidungspaketes "Panama".

Mit freundlichen Grüßen,

i.A. Udo Unbeliebt

Ich finde das ganze so verwirrend. Manche meinen, bei kleineren Beträgen, ist das Versteuren nicht so relevant - auch wenn es mal gut über die 600eur geht! Andererseits möchte ich persönlich nichts riskieren... Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - oder so :)

Mit der Zeit werden aus kleinen Beträgen gerade bei Kryptowährungen auch ein paar Tausend Euros. Ich habe demnächst auch einen Termin bei meinem Steuerberater um wirklich sicher zu gehen.

Für Steuererklärung würde ich die Webseite CoinTracking empfehlen.

CoinTracking analysiert all deine Trades und generiert in Echtzeit Unmengen an nützlichen Informationen wie den Wert deiner Coins, den Gewinn / Verlust deiner Trades, Bilanzen, realisierte und unrealisierte Gewinne, Auswertungen für die Steuererklärung, und vieles mehr.

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https://cointracking.info/

Danke für die Info, werde ich mir auf jeden Fall mal anschauen.

Ein sehr Interessanter Beitrag, denke das es bei und in Ö nicht viel anders sein wird. Das heißt man konzentriert sich auf Pkt. 3 . Was jedoch die Frage aufwirft wie das läuft wenn ich z.Bsp. Steem steigt und ich kaufe mir innerhalb dieses Jahres mit dem Gewinn andere KW wie läuft dann das Ganze ?

Da Kryptowährungen keine Zahlungsmittel sind gehe ich davon aus, dass du Steuern erst entrichten musst, wenn du diese auch tatsächlich in Euro umwandelst. Wenn die Haltefrist eingehalten wird, sollte es keine Probleme geben. Bei kurzer Haltedauer öffnet das Finanzamt die Brieftasche und greift rein.

danke, das thema hat mich schon eine weile beschäftigt und jetzt habe ich einen überblick bekommen.

https://steemit.com/altcoins/@deineip/vorstellungmeineskryptoportfolios4-4e2w0y4v32

Ich stimme Ihrer Meinung zu, Kryptowährung sollte besteuert werden, nicht nur in Deutschland, sondern in allen Ländern, denn wir sehen die Entwicklung von Kryptowärmern in jedem Land sehr stark.

Danke für deine höfliche Ansprache. Darfst mich aber gerne duzen.

Hallo,

hier ein Link zu cointracking.info .

Dort kann man seine unterschiedlichen Walletts und Börsen vernetzen und bekommt eine sehr gutte Auswertung über Gewinne/Verluste/Gebühren die direkt auch für die Steuererklärung ist.

Viel Spass

bitcoin.news

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