Der Eindruck könnte entstehen. Deutschsprachige Österreicher bedürfen dieses ausdrücklichen Schutzes nicht, da die Amtssprache ja deutsch ist und sie als dominierende Mehrheitsgesellschaft ihre Kultur leben können.Die Regelung dient dem Schutz authochtoner Minderheiten, die in bestimmten Regionen des Landes seit Jahrhunderten verwurzelt sind, z.B. Ungarische Minderheit und ihre kulturellen Traditionen gepflegt haben. In Deutschland gibt es in den Landesverfassungen entsprechende Regelungen für Sorben und die dänische Minderheit. Das zitierte Gesetz schützt demgegenüber nicht zugewanderte Türken, Araber und Afrikaner mit österreichischer Staatsbürgerschaft, da sie keine Siedlungstradition vorweisen können .
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