Die Gefühle und Werte werden als "Killerargument" benutzt. Reine Rhetorik, denn wer will sich schon als jemand bezeichnen lassen, der "Humanität" oder "Menschenwürde" ablehnt. Und verschwiegen wird, dass andere Werte wie das Sicherheitsbedürfnis derjenigen, die schon länger da sind, komplett vernachlässigt werden. Oder das Recht auf Erhaltung der eigenen Volksgruppe.
Interessant in dem Zusammenhang das Volksgruppengesetz in Öst. (VoGrG), das Volksgruppen einen umfassenden Schutz gewährt:
§ 1. (1) Die Volksgruppen in Österreich und ihre Angehörigen genießen den Schutz der Gesetze; die Erhaltung der Volksgruppen und die Sicherung ihres Bestandes sind gewährleistet. Ihre Sprache und ihr Volkstum sind zu achten.
(2) Volksgruppen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind die in Teilen des Bundesgebietes wohnhaften und beheimateten Gruppen österreichischer Staatsbürger mit nichtdeutscher Muttersprache und eigenem Volkstum.
Also deutschsprachige Österreicher geniessen KEINEN Schutz!
Der Eindruck könnte entstehen. Deutschsprachige Österreicher bedürfen dieses ausdrücklichen Schutzes nicht, da die Amtssprache ja deutsch ist und sie als dominierende Mehrheitsgesellschaft ihre Kultur leben können.Die Regelung dient dem Schutz authochtoner Minderheiten, die in bestimmten Regionen des Landes seit Jahrhunderten verwurzelt sind, z.B. Ungarische Minderheit und ihre kulturellen Traditionen gepflegt haben. In Deutschland gibt es in den Landesverfassungen entsprechende Regelungen für Sorben und die dänische Minderheit. Das zitierte Gesetz schützt demgegenüber nicht zugewanderte Türken, Araber und Afrikaner mit österreichischer Staatsbürgerschaft, da sie keine Siedlungstradition vorweisen können .