Das müsste mal ein Jurist beurteilen. Herr Lejeune hat einem anderen Menschen mut- und böswillig den Weg versperrt. Das ist ein rechtswidriger Angriff auf die Freiheit, der Notwehr rechtfertigt. War die Gegenwehr in Form eines Nasenstübers erforderlich und geboten? Aus meiner Sicht ja.
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Das müsste mal ein Jurist beurteilen. Herr Lejeune hat einem anderen Menschen mut- und böswillig den Weg versperrt. Das ist ein rechtswidriger Angriff auf die Freiheit, der Notwehr rechtfertigt. War die Gegenwehr in Form eines Nasenstübers erforderlich und geboten? Aus meiner Sicht ja.
Da es sich bei dem Angreifer um Martin Lejeune handelte, wäre selbst ein Nasenbruch in Ordnung gewesen. =D
Ohne Witz ich möchte mich einfach nur fremdschämen, solche Verhaltensweisen kenne ich noch aus dem Sandkasten.
Er hat es auf jeden fall verdient. Solche regresive linke fotzen haben noch weit mehr verdient als das
Er ist vielleicht eine autistische Missgeburt, aber Gewalt hat er nicht verdient.