Das müsste mal ein Jurist beurteilen. Herr Lejeune hat einem anderen Menschen mut- und böswillig den Weg versperrt. Das ist ein rechtswidriger Angriff auf die Freiheit, der Notwehr rechtfertigt. War die Gegenwehr in Form eines Nasenstübers erforderlich und geboten? Aus meiner Sicht ja.
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Da es sich bei dem Angreifer um Martin Lejeune handelte, wäre selbst ein Nasenbruch in Ordnung gewesen. =D