genaues ist noch nicht bekannt, aber ich gehe davon aus, das alle rewards zu versteuern sind. da wir ständig rewards annehmen, könnten eben jene im sinne von einnahmen zu versteuern sein. ich habe mich entschlossen, die einnahmen anzugeben. wie das amt damit umgehen wird, keine ahnung. mir würde nur sorgen machen, wenn das amt nach jahren auf einen zukommt und nachweise verlangt und zwar mit dem vorwurf der unterschlagung. aber erstmal sehen, wie man dort reagiert...
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Bzgl. Kursgewinnen von Cryptos ist gar nichts unbekannt:
-- An- und Verkauf innerhalb eines Jahres => steuerpflichtig bei der ESt.
-- Haltedauer > 1 Jahr => steuerfrei
Was für "Rewards"? Gemäß der Bedingungen des Einzelfalls ist zu beurteilen, wie die "Rewards" zu behandeln sind. Ich rate dringend davon ab, dem Finanzamt freiwillig Daten und Unterlagen zukommen zu lassen, die ggf. überhaupt nicht notwendig sind - aber ich bin als Steuerberater in diesem Punkt natürlich befangen. :-) Und wenn doch, würde ich mir vorher eine Rechtsmeinung bilden und dann gucken, wie ich die durchsetzen kann. Bei der Variante, irgendwas angeben und das Amt machen lassen, kommt auf jeden Fall das schlechtest mögliche Ergebnis heraus.
danke für deine antwort. puh, jetzt bin ich erst recht verunsichert. kann man dich auf discord finden und ansprechen? lg
Du findest mich in der Fleischwelt:
Gertz Steuerberatungsgesellschaft mbH
Weststraße 3
04720 Döbeln
Tel.: 03431 / 6613 - 0
Fax: 03431 / 6613 - 19
[email protected]
Die Beantwortung von konkreten Fragen kostet allerdings Honorar.
Und noch was Grundsätzliches zu den Rewards:
Die Rewards hier bei Steem sind meiner Meinung nach erst Einkommen, wenn die in FIAT-Geld gewechselt wurden. Wenn Steem - wie von vielen erwartet - abschmiert und auf 0 geht, gab es kein Einkommen.
ok - mir leuchtet das ein. es gibt nur einige, die das ganz anders einschätzen und so ist darüber ein noch andauernder diskurs am laufen. man wird die ersten bescheide abwarten müssen. ich befasse mich jetzt noch mal ganz intensiv und fokussiert damit. besten dank für deine hilfe und einschätzung! lg
Ok, bitte gern.
Bescheide sind nicht so hilfreich.
Erstens werden die idR nicht bekannt (Steuergeheimnis) und
zweitens ist es nicht relevant, was irgendein Finanzamt in einem konkreten Fall entscheidet.
Man wird Gerichtsentscheidungen und die Entwicklung in der Literatur abwarten müssen.
Die bisherigen Verlautbarungen sind auf Steem meiner Meinung nach nicht anwendbar. Hier müsste ja schon zunächst einmal die Gewinnerzielungsabsicht geklärt werden. Bei der - für die allermeisten hier schreibenden - verschwindend geringen Entlohnung würde ich die rundweg abstreiten.
dito
Da stimme ich zu 100% zu :-)
Wenn Du von Deinem Geld Wein kaufst und Du Dir den in den Keller legst, geht es das Finanzamt einen feuchten Dreck an. Solange Du sie nicht gewerbsmäßig gewinnbringend verkaufst. Warum sollte es das Finanzamt interessieren, wenn Du statt Wein Steem im Keller liegen hast.
Und selbst wenn es sie interessieren sollte: Warum sollte man es ihnen sagen? Es geht sie schlicht nix an. Man muss es den Kameraden doch nicht noch einfacher machen, als es für sie mittlerweile ohnehin schon ist. Die sehen jede Kontobewegung von Dir - wie willst'n da als Otto Normal noch richtig bescheißen?
Du hast Ware x gekauft und hortest sie. Schluss aus. Dein gutes Recht.