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RE: Ideologie 059 - Gedanken zur Religionsfreiheit

in #deutsch7 years ago

Danke für den Kommentar!

Wenn man so ein eher spontanes Schlaglicht schreibt, ist es nicht ungewöhnlich, wenn einige Dinge vergessen gehen. Allerdings könnte man aus dem Thema auch eine ganze Serie machen oder ein ganzes Buch dazu verfassen.

Das Hinzunehmen der Philosophie fügt dem Konflikt zwischen Staat und Religion eine dritte Ebene hinzu. Drei Parteien, die gleichzeitig um Einfluss kämpfen, es geht ab.

Das Beispiel mit dem hypothetischen «Templum Libertatis» sollte genau darauf abzielen, dass man eben längst nicht alles zur Religion erklären kann glauben, man befände sich damit per definitionem ausserhalb des staatlichen Einflusses. Ich selbst habe erstens nicht vor, ein solches Ding zu gründen und zweitens sehe ich das Abdriften in fanatische Ansichten überall als einen bedrohlichen Irrweg.

Beim Thema Glauben/Unglauben fällt mir gerade auf, dass ich dazu noch nie einen Artikel verfasst habe. Ich definiere das Wort Glauben sehr umfassend, viel weiter gehend als nur das Bekenntnis zu einer religiösen Lehre. Alles, was man nicht vernunftbegabt nachvollzogen und für richtig befunden hat, glaubt man irgendwie. Man kann sagen, man glaube an die Erkenntnisse der Wissenschaft oder an alles, was naturwissenschaftlich gemessen und nachgewiesen wurde. Solange man diese nicht selbst nachvollzogen und sich vergewissert hat, ist auch das ein Glauben und kein Wissen. De Facto lebt man auch längst nicht immer im völligen Bewusstsein vor sich hin, sondern auch zu einem gewissen Teil im Vertrauen oder im Glauben an die eigenen Fähigkeiten, nicht im bewussten Wissen.

Aus einer solchen Sicht, die ich wohl einmal ausdefinieren sollte, ist es eigentlich nicht möglich, jemandem einen allgemeinen Unglauben zu unterstellen. Man kann sagen, dass jemand anderes nicht im eigenen Sinne gläubig ist oder im eigenen Sinne ungläubig. Die Verallgemeinerung davon ist aber schon unzulässig und darüber hinaus muss man schon viel von einem anderen Menschen wissen, um ihn als gänzlich Ungläubigen bezeichnen zu können.