Das Strafrecht hat doch nichts mit Vertragsrecht zu tun. Es folgt dem Vertragsrecht. Auch in einer Freien Gesellschaft gibt es eine Ordnung. Ein Dieb bricht doch das Eigentumsrecht. Eine Freie Gesellschaft baut auf dem Eigentumsrecht auf. Beginnend beim Recht auf seinem eigenen Körper. In diesem Recht steckt doch eine Pflicht drin. Eigentumsrecht ist Konfliktvermeidung. In einem Eigentumsrecht ist klar und deutlich formuliert was dir und was mir gehört. Ohne Eigentumsrecht gibt es gar kein Recht. Wie soll Rechtssicherheit funktionieren wenn alles schwammig formuliert ist. Es geht doch bei meiner Frage darum, ob es irgend ein öffentliches Recht gibt, das nur ein Staat sicherstellen kann. Für das Strafrecht brauche ich keine Staatsstruktur sondern eine Rechtsstruktur. Dafür brauche ich keine Partei, Minister, Verwalter usw.
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Ich hab das weder gesagt noch behauptet. Du wolltest ein "öffentliches Recht" genannt bekommen, das man nicht mit bilateralen Verträgen ersetzen kann. Das hab ich getan. Das gesamte Strafrecht ist ein Beispiel.
Aha, das Strafrecht folgt dem Vertragsrecht. Sehr interessanter Ansatz. Als Jurist kringeln sich bei mir die Zehennägel hoch, wenn ich das lese. Weitere Diskussion überflüssig.
Sehr interessant. Und wo kommt diese Rechtsstruktur her? Fällt die vom Himmel oder wächst die sogar auf Bäumen? Natürlich muss sie von Menschen gemacht werden, von rechtskundigen Menschen, die ihr Handwerk verstehen. Das Dumme ist nur, was Recht und Gerechtigkeit ist, ist schon immer Gegenstand von Diskussionen gewesen, das wird in einer "freien Gesellschaft" nicht anders sein. Es werden Gremien und Ausschüsse gebildet und letztendlich muss in irgendeiner Form demokratisch abgestimmt werden.
Und der wichtigste Punkt: das beschlossene und für alle verbindliche Recht muss in ein Gesetzeswerk gegossen werden, das auch durchgesetzt werden muss. Wer macht das? Spätestens hier solltest du erkennen, dass man eine vom Volk weitgehendst unabhängige "Staatsstruktur" (wie du es nennst), braucht, die all die verschiedenen Interessen in der Bevölkerung widerspiegelt, um das leisten zu können. Wenn jetzt dein Argument kommen sollte: "Schiedsgerichte"! Vergiss es!
Das funktioniert allenfalls bei kleineren privatrechtlichen Streitereien oder zwischen Firmen, aber nicht im Strafrecht.
Endlich jemand der mir hilft. Schade, dass ich nicht mehr asl 100% Upvotes verteilen kann.
Gerne! Über deine upvotes mach dir keine Gedanken.
Das was Sie hier darstellen fällt in den Bereich des statuarischen Rechts.
Falsch verstandenes Naturrecht zusammengewürfelt mit statuarischem Recht, führt natürlich zu einer absoluten Unklarheit. Herrscht keine Rechtsklarheit entstehen Reibflächen auch dort, wo sie eigentlich nicht notwendig wären. Hier kann sich ein reichhaltiges Potential für irrationale und sinnlose Streitereien entfalten, was den Advokaten hohe Einkommen beschert.
Es besteht bestimmt darüber Einigkeit, wenn ich behaupte: Mangelnde Klarheit hinsichtlich der Rechtsbegriffe hatte immer schon Einfluss auf die Art und die Form von Rechtskonflikten.
Hier müsste die Spreu vom Weizen getrennt werden.
Das will sagen, alle Bestimmungen, die den Anspruch erheben, allgemein gültige Menschenrechte zu sein, die jedoch nicht genuin naturrechtsverwurzelt sind, müssen ihren Rang als „Grundrechte“ verlieren. Und zudem: Jene Bestimmungen, die von den Verfassungsschöpfern eindeutig „nicht“ in der Natur des Menschen gefunden sondern -
z.B. in Form von „Geboten und Verboten“ - gewissermaßen „erfunden“, also orginär vom Menschen gesetzt wurden, wären aus den „Grundrechten“ (z.B. im GG) zu verbannen und dem statutarischen Recht zuzuschlagen.
Die „Grundrechte“ in den Artikeln 1 bis 19 und 103 bis 104 sind hier schlagendes Beispiel, die vor dem Hintergrund des Naturrechtsgrundsatzes zu teilweise chaotischen Ungereimtheiten führen. Die dabei zusagetretenden Ungereimtheiten sind zum Teil darauf zurückzuführen, dass das „Grundgesetz“ nicht klar zwischen Naturrecht und statuarischem Recht unterscheidet. Dadurch wurde die Abgrenzung dessen, was zum reinen Naturrecht gehört von dem, was zum statuarischen Recht (Kunstrecht) gehört, vereitelt. Das musste zu widersprüchlichen Aussagen führen. So wurde insbesondere Nicht gesehen, welche wichtige Funktion dem statuarischen Recht angesichts der Januskopfigkeit des Naturrechts zukommt.
Je gedankenloser die Grundlegung eines gesellschaftlichen Status, desto irrwitziger sind die Folgen. Die Irrationalität und Sinnlosigkeit des Streitens von Konfliktparteien wird verstärkt, wenn Rechtsgeber die Grundlegung vernünftiger Formen der Konfliktlösung verpatzen. Dies geschah und geschieht infolge des GG in einem Umfang. dass oft selbst die „Experten“ nichts mehr verstehen. Hundertschaften von Anwälten und Konsultanten mischen im Interesse ihrer Mannschaften das basisrechtlich bedingte Rechtschaos noch zusätzlich an. - Es spricht nicht für eine Verfassung, wenn auf der von ihr geschaffen Rechtsbasis eine Rechtsgemeinschaft zu einem Advokatenregime verkommt.
Das Strafrecht ist nur eines von vielen, das bekennendes Zeugnis dafür ablegt.
"Statuarisches Recht" in diesem Zusammenhang kenne ich nicht. Was soll das sein? Recht der Bildhauer? Oder "Kunstrecht", wie du später in deinem Kommentar schreibst? Macht alles keinen Sinn! Vielleicht meinst du "statutarisches Recht". Wenn ja, dann ist das - zumindest hier in Deutschland - ein wenig gebräuchlicher Rechtsbegriff (allenfalls im Zusammenhang mit Statuten und Satzungen), schon gar nicht, wenn es um das Grundgesetz geht.
Ansonsten möchte ich es bei diesem Diskurs belassen, ich habe einige deiner Artikel gelesen und für mich ist der Tenor deiner Posts unerträglich. Dein Menschen- und Weltbild, deine politische Ideologie des Anarcho Kapitalismus widersprechen dem meinigen derart stark, dass ich keinen Sinn sehe, hier weiter zu diskutieren.
Ich möchte nicht an deiner Intelligenz zweifeln, aber Statuieren hier die Bedeutung https://www.wortbedeutung.info/statuieren/
Da macht es tatsächlich keinen Sinn, mit einem angeblichen Juristen zu diskutieren.
Ich hätte bei meinem letzten Kommentar hinzufügen sollen, dass ich keine weiteren Äußerungen/Antworten von dir kommentieren werde. Dies hole ich hiermit nach!
Natürlich kenne ich die Definition von "statuieren", der Begriff als "statuarisches Recht" ist dennoch in deinem benutzten Kontext nicht üblich. Aber wir wollen hier keine Haarspalterei betreiben. Mit der Unterstellung des "angeblichen Juristen" begibst du dich im Übrigen auf dünnes Eis.
Dass ich die Bedeutung von "Anarcho Kapitalismus" nur an der Oberfläche kennen würde, darfst du gerne glauben.
Wenn es dich danach drängt diesen meinen Kommentar wieder zu kommentieren, nur zu . . . ich erinnere dich aber an meinen ersten Satz!
Ich glaube du kennst nicht mal die Bedeutung, nicht einmal an der Oberfläche.