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Was wäre denn dann Dein Vorschlag?

Dann hätte ich ein paar Fragen:

  1. Wen meinst Du mit "deutliche Schnittmenge der Bevölkerung"?
  2. Das noch nicht alle Voraussetzungen für eine flächendeckende E-Mobilität gegeben sind, ist klar, daher wurde das Gesetz auf 2035 datiert, um zu diesem Zeitpunkt soweit zu sein. Was genau meinst Du also?
  3. Inwieweit ist der "Wegfall" der Verbrenner eine Einschränkung der individuellen Mobilität?
  4. Von welchen Forderungen und Regelungen wird man sich verabschieden müssen?

Das übersteigt aber die Möglichkeiten in einem Kommentar. Ich mach am Wochenende einen Blogbeitrag daraus.

Ok, bin gespannt!