Extremismus und auch Ausländerfeindlichkeit spielen sich außerhalb demokratischer Werte ab und auch wenn Meinungsvielfalt ein wichtiges Gut in einer Demokratie ist, so ist diese nicht absolut - es gibt Grenzen. Es ist jedenfalls legitim, politische Gruppierungen verbieten zu wollen, die sich außerhalb dieser Grenzen und abseits demokratischer Werte bewegen. Demos gegen eine rechts-außen Politik und all-zu-rechte Protagonisten sind keine Pro-Regierungs-Demos und die Opposition besteht aktuell nicht nur aus der FPÖ. Mein Tipp: Geistige Brille putzen und auch ein wenig abseits der eigenen Blase informieren, sowie Fakten und Mengenlehre beachten.
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Ausländerfeindlichkeit und Extremismus sind natürlich nicht gut, aber in einer Demokratie muss es unabhängig vom persönlichen Standpunkt möglich sein, sowohl für Zuwanderung als auch gegen Zuwanderung zu sein. Alle im Parlament vertretenen Parteien sind verfassungskonform und man sollte weder linke noch rechte Parteien verbieten wollen. Demonstrationen gegen Rechts sind für mich daher zu wenig konkret und pauschalierend. Da hätte ich lieber Demonstrationen gegen Korruption, das würde alle Parteien betreffen, die an der Macht sind.
Es steht dir frei eine Demonstration zu initiieren und entsprechend dem Versammlungsgesetz 1953 anzumelden.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000249
Es gibt kein formalisiertes Verfahren und für das Verbot einer Partei gelten hohe Hürden, um die Meinungsfreiheit und die politische Pluralität zu schützen und es könnte zuvor auch eine Verfassungsänderung erforderlich sein - hier gibt es (soweit ich gefunden habe) unterschiedliche Rechtsauffassungen. Dennoch kann in Österreich eine rechtsradikale Partei verboten werden. Alle diesbezüglichen Verfassungsbestimmungen beschränken sich historisch bedingt auf die extreme Rechte. Die rechtliche Grundlagen bilden jedenfalls die Verfassung, das Verbotsgesetz 1947, das Parteiengesetz und der Staatsvertrag. Der Antrag auf ein Parteienverbot müsste von der Bundesregierung, dem Nationalrat oder dem VfGH selbst gestellt werden. Der VfGH führt dann ein Verfahren durch, in dem er die Vorwürfe gegen die Partei prüft. Wenn der VfGH zum Schluss kommt, dass die Partei verfassungswidrig ist, kann er sie verbieten. Eine Partei kann nach einem erfolgreichen Verbotsverfahren noch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen.
https://www.derstandard.at/story/3000000205096/experte-schlaegt-fuer-oesterreich-parteienverbote-wie-in-deutschland-vor (Standard vom 30.01.2024)
https://www.derstandard.at/story/3000000205511/ein-parteienverbot-in-oesterreich-waere-ein-verzweifeltes-signal (Standard vom 31.01.2024)