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Was wäre der Unterschied zu der Privatrechtsgesellschaft, die Oliver Janich vorschwebt?

In einer Privatrechtsgellschaft bin ich der Kunde der Polizei, und wenn die sich damit beschäftigt, wer Trolle im Netz zu jagen, anstatt meine Eigentum zu schützen und die Sicherheit für meine Kinder zu gewährleisten, dann ist der Polizeichef, der so eine Politik verfolgt, bald arbeitslos.

Heute bist Du auch Kunde. In angeblich staatlichen Einrichtungen wie etwa dem JobCenter steht es sogar wörtlich da. Bei der Polizei noch nicht. Aber auch das ist ein privater Laden mit Steuernummer und allen, was jede offiziell private Firma auch braucht - bis hin zur privaten Haftpflichtversicherung für Polizisten, was man überhaupt nicht bräuchte, wenn es Staatshaftung gäbe. Staatliches findet man in diesen Läden hingegen sogut wie nie. Keiner kann oder will sich ausweisen, wenn man nach staatlichen Instanzen fragt, wird man gefesselt und eingesperrt.
Daher ist das, wovon Janich träumt, entweder längst Realität, oder eine völlig unausgegorene These - je nachdem, wie man es betrachten mag.

Da würde auch der, der die größte Macht hat, irgendwann übernehmen. Und noch ein Problem: Man braucht eine Instanz, die das Privateigentum gewährleistet. Diese muß übergeordnet sein - auch wenn das eine Firma ist.
Und dieses Privateigentum, was ja nur ein Rechtstitel ist, dient ja nur dazu, daß man darauf zugreifen kann. Das System hat immer nur Zugriff auf Eigentum. Niemals auf Besitz. Deshalb haben die schlauen Reichen auch fast kein Privateigentum, aber sehr viel Besitz, der ihnen allerdings nicht gehört, sondern irgendwelchen Stiftungen oder Vereinen, die wiederum anderen Rechtskreisen angehören. Die sind doch nicht blöd.
Deshalb ist meine Behauptung die, daß die BRD exakt so aussieht, wie die von Janich propagierte Privatrechtsgesellschaft in Realität aussehen würde.
Das Problem bei Janich ist, daß er wie ein kleines Kind sich die Ohren zuhält und laut "Lalalala ich hab Recht und alle anderen sind dumm" schreit, und immerzu seine Dogmen rezitiert, die längst widerlegt sind. Und zwar sind die widerlegt, wenn sie eben an der Logik zerschellen, und nicht erst, wenn Janich es zugibt. Bestes Beispiel ist seine Behauptung, der "Zins sei durch Wertschöpfung gedeckt", was Unsinn ist, und anhand seines eigenen Beispieles widerlegt werden kann. Da nützt dann das Argument "lies meine Bücher" auch nichts. Unsinn bleibt eben Unsinn.

Hier einige wesentlich besser ausgearbeitete Thesen:

Andreas Popp: Das Matrix-Syndrom

Das Problem bei Janich ist, daß er wie ein kleines Kind sich die Ohren zuhält und laut "Lalalala ich hab Recht und alle anderen sind dumm"

Das ist bei Popp wohl nicht der Fall? Meines Wissens hat er sich dem Gespräch mit Janich nie gesellt. Rico Albrecht schon.

Ja, das finde ich auch schade, denn im Gegensatz zu Albrecht wäre Popp ihm auch rhetorisch gewachsen. Vielleicht ist ihm Janich einfach zu doof.

Es gibt zwei Videos mit Albrecht und Janich, und bei beiden redet Janich immer nur dummes Zeug. Intellektuell ist er für Albrecht kein Gegner, aber rhetorisch steckt er ihn in die Tasche. Deswegen sieht es bei oberflächlicher Betrachtung auch so aus, als ob Janich die besseren Argumente hätte, was aber nicht der Fall ist. Er stellt lediglich absurde Behauptungen auf, tut so, als wären diese Behauptung eine Aussage von Albrecht und widerlegt dann immer nur seine eigenen Falschbehauptungen. Bei jedem Satz kann man das praktisch beobachten.

Hier ein Video aus dem Jahre 2013 mit Wolfgang Berger, Autor von Erfolg durch Resonanz, Rico Albrecht und Oliver Janich:

Man merkt schon hier, Janich hat sich nicht einmal die Mühe gemacht, diesen 20 Seiten umfassenden "Plan B" zu lesen, sondern er hat seine Dogmen und mit denen arbeitet er. Dann kommen die falschen Unterstellungen, wie z.B. "dann muß ich es irgendjemand anderem wegnehmen" - stimmt einfach nicht. Nicht gelesen. Setzen. Sechs.

Janich macht schon gute Beiträge, und ich sehe sie mir gerne an, aber wenn es um Ökonomie geht, halte ich mich lieber an die, die ihre Behauptungen auch so belegen können, daß man sie nachvollziehen kann. Das ist bei Janich mit seinem "Baumbeispiel" ja nicht der Fall, mit dem er beweisen will, daß der Zins durch Wertschöpfung gedeckt, sei, was mathematisch schlichtweg falsch ist, und schon an seinem eigenen Beispiel widerlegt werden kann. Und wenn man das tut, dann kommen die wenig überzeugenden Argumente, man verstünde eben nichts von Wirtschaft und man solle seine Bücher lesen.

Schlußendlich handelt es sich ja um zwei Utopien, die eine ist Plan-B, das andere die PRG. Beide werden es wohl kaum in die Realität schaffen. Wenn, dann am ehesten Janichs Variante - allerdings nicht so, wie er sich das vorstellt.

Das zweite Video ist zwei Jahre jünger, Janich ist darin auch etwas älter, aber immer noch nicht weiser. Er ist seinem Gesprächspartner intellektuell keineswegs gewachsen und kompensiert es mit Rhetorik und Rabulistik - und nach wie vor mit völlig plumpen Unterstellungen...

Rico Albrecht hat es auf den Punkt gebracht, als er sagte: »Das sind 20 Seiten. Die kann man sich schon durchlesen.« - was Janich ganz offensichtlich in den zwei Jahren, die zwischen den beiden Videos liegen, immer noch nicht getan hat, denn seine Argumentation ist schlichtweg auf dem Niveau von Jutta Dittfurth oder Claudia Roth.

Plan B Wissenmanufaktur

Oliver Janich Privatrechtgesellschaft

Ausserdem gäbe es in einer Privatrechtsgesellschaft (PRG) den Straftatbestand hatespeech nicht. Das läuft unter freier Meinungsäußerung.

Volksverhetzung, üble Nachrede wird natürlich geandet, aber von einem ordentlichen Gericht festgestellt.

Also haben wir auch da wieder eine übergeordnete Instanz. Wem gehört denn in einer "PRG" dieses Gericht? Irgendeiner Firma?

Die Übergeordnete Instanz gehört Menschen, die ein Interesse daran haben, ihren Job als Streitschlichter inerhlabd einer Gemeinde nicht zu verlieren.

Es wird dort auch Richter geben mit entsprechender Ausbildung, sind aber Haftbar wenn Befangenheit nicht vor dem Verfahren angezeigt wird.

Mich würde doch sehr interessieren, wie das in der Praxis aussehen würde. Ich selber halte ja Plan B schon für nur sehr schwer durchführbar, allerdings ist eine reine Privatrechtsgesellschaft schon in der Theorie nicht vorstellbar.

Die übergeordnete Instanz gehört Menschen, die ein Interesse daran haben, ihren Job als Streitschlichter innerhalb einer Gemeinde nicht zu verlieren.

Gut, soweit verstehe ich es noch. Diese Leute sind also privat als Streitschlichter angestellt. Werden die gewählt, ernannt, oder können die einfach anfangen, als Streitschlichter ihre Dienste anzubieten? Und wer bezahlt diese Leute? Die ganze Gemeinde, oder nur die, die einen Streitschlichter benötigen?

Wichtige Frage, denn wenn alle bezahlen müssen, obwohl sie in ihrem Leben vielleicht nie ein Gericht brauchen, dann sind wir wieder bei Zwangsabgaben. Und wenn nur die bezahlen, die die Dienste auch benötigen, dann wird die Befangenheit des Gerichtes im Prozeß hergestellt, da das Gericht ja auf Umsatz angewiesen ist.

Es wird dort auch Richter geben mit entsprechender Ausbildung, sind aber haftbar wenn Befangenheit nicht vor dem Verfahren angezeigt wird.

Wo bekommen die ihre Ausbildung her? Von einer privaten Uni, nehme ich an. Welches Recht und welche Gesetze liegen der Ausbildung zugrunde? Wer legt das fest? Kann sich das jeder selber aussuchen? Der eine urteilt nach der Sharia, der andere nach kanonischem Recht, und wieder ein anderer nach den Newtonschen Gravitationsgesetzen? Und die Leute können sich dann aussuchen, welches Gesetz bzw. Recht ihnen lieber ist? Oder werden dem Gesetze zugrundegelegt, die für alle verbindlich sind, also doch sowas wie staatliche Gesetze ohne Staat?

Das hier sagt Prof. Dr. Hans Hermann Hoppe zur privaten Rechtssprechung:

Hoppe schloß sein Referat mit einigen Ausführungen zu privaten Rechtssprechern. Diese könnten verschiedene Rechtsnormen anbieten, so könnten Muslime ihr Rechtssystem nachfragen, Juden ihre Rechtssprechung. Bei Konflikten zwischen den jeweiligen Rechten würden unabhängige Schlichtungen entstehen, die ebenfalls in Konkurrenz stehen. Eine universelle, internationale Rechtssprechung würde sich etablieren, richterliches Ermessen auf ein Minimum begrenzt. Wenn diese Schlichtungsstellen scheitern, würden sie in einem nächsten Fall nicht wiedergewählt und verschwinden vom Markt, diejenigen die im Sinne der beiden Streitparteien schlichteten, werden am Markt bestehen können.

Jetzt bleibt noch die Frage, wie es in der Praxis aussieht, wenn nur die am Markt bestehen, die im Sinne beider Streitparteien schlichten. Für mich hört sich das nach einem Sitllstand der Rechtssprechung an, denn wenn ein Urteil im Sinne beider Streitparteien ausfällt, dann kann es vorher keinen Streit gegeben haben, sondern höchstens ein Mißverständnis. In den meisten Fällen dürften wohl beide Parteien von ihrem Recht überzeugt sein - egal wie ein Gericht entscheidet. Wer verliert, wird mit dem Urteil nicht einverstanden sein.

Das sind sehr detaillierte Fragen:

  1. Der freie Markt hat unendlich viele Möglichkeiten. Ich kann nicht alle vorhersehen.

  2. Es ist deine persönliche Freiheit mit Menschen dein Leben zu verbringen, die die gleichen Wertevorstellungen teilen. Wenn die Rechtssprechung dir in einem Ort nicht passt musst du umziehen. Dazu brauchst du möglichst Ressourcen. Wenn man fleissig ist und wenig Steuern zahlen muss, hat man die.

  3. Hast du dich schonmal mit Liberland und den Free Private Cities auseinandergesetzt? Die wollen ja neu gründen. Vielleicht haben die die greifbaren Details die du möchtest?!

Nein, davon habe ich nur mal in einem Janich-Video gehört, mich aber noch nicht eingehend damit befaßt. Dann mache ich das mal, melde mich ggfs. wieder, falls ich doch zu einem anderen Schluß komme.
Momentan bin ich nicht davon überzeugt, daß das funktionieren würde. Schließlich gilt dann ja immer noch das Recht des Stärkeren...